Bad Endorf – Doppeltes Pech hatte eine junge Frau (23) aus Bad Endorf, die anonym bleiben möchte, als sie sich jetzt in Bad Endorf ausgesperrt hat. Für die Bautür, die derzeit noch ihren Neubau versperrt, gibt es keinen Ersatzschlüssel. Und der herbeigerufene Schlüsseldienst-Monteur ließ sich seine Serviceleistung weit über Gebühr bezahlen.
Dienstleister mit
Sitz in Bochum
Der Schlüssel steckte von innen, also rief der Vater der Frau über Handy – nach einer Internetsuche nach einem regionalen Dienstleister – den Schlüsselnotdienst unter der Telefonnummer 0800/5966222 an. Dieser kam zügig, aber nicht wie erhofft aus Prien, sondern mit Bochumer Kennzeichen am Fahrzeug. Woher der Mann genau angefahren war, dazu wollte er keine Angaben machen.
Das Schloss wurde aufgebohrt, mit einer Karte aufgeschlossen und mit einem Sicherheitsschloss versperrt, das laut Rechnung 455 Euro kostet. Auf Nachfragen der 23-Jährigen erklärte der Monteur, dass er nur ein derartiges Schloss einbauen dürfe.
„In dieser Notsituation habe ich ihm das natürlich alles geglaubt“, sagte die junge Frau gegenüber unserer Zeitung. Deshalb habe sie auch letztlich die Rechnung über einen Gesamtpreis von 944,62 Euro, ausgestellt von einem Unternehmen mit Sitz in Bochum, gleich per EC-Karte bezahlt.
Nachdem ihr der Betrag dann allerdings extrem hoch erschien, ließ sie umgehend das Konto sperren. „Nachdem ich bei der Bezahlung allerdings meine PIN eingeben musste, ist das Geld mittlerweile abgebucht worden“, berichtete die 23-Jährige, die den Fall deshalb nun bei der Polizei zur Anzeige bringen will.
Das Bochumer Unternehmen wollte sich auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen nur bedingt äußern. Die Monteure seien angewiesen, den Kunden vorher über mögliche Kosten zu informieren, so die Auskunft eines Mitarbeiters. Dass nur Sicherheitsschlösser eingebaut werden könnten, „das gibt es nicht“, so die weitere Auskunft, ehe der Mitarbeiter das Telefonat abrupt beendete.
Besonders dreist: Ein regionaler Experte für Schlösser habe der 23-Jährigen mittlerweile erklärt, dass der Handwerker des Bochumer Unternehmens noch nicht einmal ein Sicherheitsschloss verbaut habe. „Mittlerweile wissen wir, dass der Mann ein normales Schloss für nicht einmal 50 Euro in der Tür verbaut hat.“
Grenzen der Vertragsfreiheit
Laut Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern handelt es sich bei dem Erlebnis der Bad Endorferin um „keinen Einzelfall. „Leider kennen wir die Problematik der Schlüsseldienste nur zu gut aus unserer Beratungspraxis.“ Der Schlüsselnotdienst sei prinzipiell im Rahmen der Vertragsfreiheit frei bei der Entscheidung, welche Preise er seinen Arbeiten zugrunde legt, so die Auskunft Zellers. „Die Vertragsfreiheit findet jedoch ihre Grenzen, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.“ Für die Annahme von Wucher sei ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung und Gegenleistung oder das Ausnutzen einer Zwangslage nötig. Ein auffälliges Missverhältnis würde in der Regel dann angenommen, wenn die zu erbringende Leistung 100 Prozent oder mehr über dem Marktpreis liege.
„Insoweit hat“, so die Einschätzung der Expertin, „die Frau richtig reagiert, indem sie das Konto gesperrt hat.“ Eine bereits geleistete Zahlung – wie mittlerweile ja passiert – sei in der Regel schwer zurückzubekommen. Der Verbraucher könne den Schlüsselnotdienst auffordern, den Betrag zurückzuzahlen. Zahlt die Schlüsseldienstfirma aber nicht, bleibe lediglich die Möglichkeit einer Klage.
„Erhebliches Prozessrisiko“
Da die Gerichte bei überzogenen Forderungen von Schlüsseldiensten sehr unterschiedlich urteilen, bestehe ein Prozessrisiko. Zeller: „Wir raten nur zu einer Klage, wenn der Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung hat und eine Deckungszusage besteht.“