Missgeschick kostet 944,62 Euro

von Redaktion

Endorferin (23) schließt sich aus und gerät an dubiose Schlüsseldienstfirma

Bad Endorf – Doppeltes Pech hatte eine junge Frau (23) aus Bad Endorf, die anonym bleiben möchte, als sie sich jetzt in Bad Endorf ausgesperrt hat. Für die Bautür, die derzeit noch ihren Neubau versperrt, gibt es keinen Ersatzschlüssel. Und der herbeigerufene Schlüsseldienst-Monteur ließ sich seine Serviceleistung weit über Gebühr bezahlen.

Dienstleister mit

Sitz in Bochum

Der Schlüssel steckte von innen, also rief der Vater der Frau über Handy – nach einer Internetsuche nach einem regionalen Dienstleister – den Schlüsselnotdienst unter der Telefonnummer 0800/5966222 an. Dieser kam zügig, aber nicht wie erhofft aus Prien, sondern mit Bochumer Kennzeichen am Fahrzeug. Woher der Mann genau angefahren war, dazu wollte er keine Angaben machen.

Das Schloss wurde aufgebohrt, mit einer Karte aufgeschlossen und mit einem Sicherheitsschloss versperrt, das laut Rechnung 455 Euro kostet. Auf Nachfragen der 23-Jährigen erklärte der Monteur, dass er nur ein derartiges Schloss einbauen dürfe.

„In dieser Notsituation habe ich ihm das natürlich alles geglaubt“, sagte die junge Frau gegenüber unserer Zeitung. Deshalb habe sie auch letztlich die Rechnung über einen Gesamtpreis von 944,62 Euro, ausgestellt von einem Unternehmen mit Sitz in Bochum, gleich per EC-Karte bezahlt.

Nachdem ihr der Betrag dann allerdings extrem hoch erschien, ließ sie umgehend das Konto sperren. „Nachdem ich bei der Bezahlung allerdings meine PIN eingeben musste, ist das Geld mittlerweile abgebucht worden“, berichtete die 23-Jährige, die den Fall deshalb nun bei der Polizei zur Anzeige bringen will.

Das Bochumer Unternehmen wollte sich auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen nur bedingt äußern. Die Monteure seien angewiesen, den Kunden vorher über mögliche Kosten zu informieren, so die Auskunft eines Mitarbeiters. Dass nur Sicherheitsschlösser eingebaut werden könnten, „das gibt es nicht“, so die weitere Auskunft, ehe der Mitarbeiter das Telefonat abrupt beendete.

Besonders dreist: Ein regionaler Experte für Schlösser habe der 23-Jährigen mittlerweile erklärt, dass der Handwerker des Bochumer Unternehmens noch nicht einmal ein Sicherheitsschloss verbaut habe. „Mittlerweile wissen wir, dass der Mann ein normales Schloss für nicht einmal 50 Euro in der Tür verbaut hat.“

Grenzen der Vertragsfreiheit

Laut Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern handelt es sich bei dem Erlebnis der Bad Endorferin um „keinen Einzelfall. „Leider kennen wir die Problematik der Schlüsseldienste nur zu gut aus unserer Beratungspraxis.“ Der Schlüsselnotdienst sei prinzipiell im Rahmen der Vertragsfreiheit frei bei der Entscheidung, welche Preise er seinen Arbeiten zugrunde legt, so die Auskunft Zellers. „Die Vertragsfreiheit findet jedoch ihre Grenzen, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.“ Für die Annahme von Wucher sei ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung und Gegenleistung oder das Ausnutzen einer Zwangslage nötig. Ein auffälliges Missverhältnis würde in der Regel dann angenommen, wenn die zu erbringende Leistung 100 Prozent oder mehr über dem Marktpreis liege.

„Insoweit hat“, so die Einschätzung der Expertin, „die Frau richtig reagiert, indem sie das Konto gesperrt hat.“ Eine bereits geleistete Zahlung – wie mittlerweile ja passiert – sei in der Regel schwer zurückzubekommen. Der Verbraucher könne den Schlüsselnotdienst auffordern, den Betrag zurückzuzahlen. Zahlt die Schlüsseldienstfirma aber nicht, bleibe lediglich die Möglichkeit einer Klage.

„Erhebliches Prozessrisiko“

Da die Gerichte bei überzogenen Forderungen von Schlüsseldiensten sehr unterschiedlich urteilen, bestehe ein Prozessrisiko. Zeller: „Wir raten nur zu einer Klage, wenn der Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung hat und eine Deckungszusage besteht.“

Zweitschlüssel bei Freunden deponieren und seriösen Notdienst im Handy speichern

Um sich vor unseriösen Schlüsselnotdiensten zu schützen und erst gar nicht in eine derartige Notsituation zu geraten, haben die Verbraucherschützer wertvolle Ratschläge parat:

• Im Vorfeld über einen lokalen, seriösen Schlüsselnotdienst informieren. So können auch hohe An- und Abfahrtskosten vermieden werden. Dabei sollten Verbraucher zudem darauf achten, dass der Schlüsseldienst die Türöffnung auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, also in der Nacht oder am Wochenende, zu fairen Preisen anbietet.

• Die Nummer des Schlüsselnotdienstes im Handy speichern, bei Nachbarn abgeben oder unter der Fußmatte deponieren.

• Einen Zweitschlüssel bei Familie, Freunden oder Nachbarn abgeben.

• Alternative zur sofortigen Türöffnung überlegen. Kann bei Freunden übernachtet werden oder gibt es ein günstiges Hotel in der Nähe?

• Beim ersten telefonischen Kontakt mit dem Schlüsselnotdienst genau über die Preise informieren. Werden hier keine konkreten Angaben gemacht, ist das ein erstes Zeichen für einen unseriösen Anbieter.

• Nicht vom Schlüsseldienst-Mitarbeiter einschüchtern lassen. Fühlt der Verbraucher sich bedroht, sollte nicht gezögert werden, die Polizei zu rufen.

• Auch wenn sich der Verbraucher in einer Notsituation befindet, sollte ein Preisvergleich vor Vertragsschluss und ein Lesen der Vertragsvereinbarung nicht unterbleiben. elk

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