Chance auf Planungsstopp vertan?

von Redaktion

Hitzige Gemeinderatssitzung in Neubeuern – Ja zur Beteiligung an Unterlassungsklage

Neubeuern – Hoch her ging es wieder einmal in der Gemeinderatssitzung Neubeuern. Thema war die Frage, ob sich die Marktgemeinde der Unterlassungsklage der Gemeinden Rohrdorf, Riedering und Stephanskirchen anschließen soll. Eine entsprechende Anfrage von Rainer Auer, dem Bürgermeister aus Stephanskirchen, lag vor. Daraus entwickelte sich eine hitzige und kontroverse Diskussion unter den Gemeinderäten.

Neubeuerns Bürgermeister Hans Nowak verlas die Anfrage und erklärte, dass die Kosten, die auf die Gemeinde damit zukämen, nach Angaben des beauftragten Rechtsanwalts Gerhard Maier aus Rosenheim „nicht zu hoch“ seien.

Zweiter Bürgermeister Martin Schmid, meinte hierzu, dass die Rechtsschutzversicherung der Marktgemeinde Neubeuern doch jüngst eine Deckungszusage gegeben habe. Doch Nowak klärte ihn darüber auf, dass sich diese Deckungszusage nur auf den Widerspruch gegen die Duldungsanordnung bezogen habe.

Gemeinderat Konrad Stuffer wurde dann grundsätzlich. Er zeigte sich empört über das Verhalten von Bürgermeister Nowak, der das Gutachten zur Bodenuntersuchung an die Bahn herausgegeben habe. Am 30. November habe eine Sondersitzung stattgefunden, in der Rechtsanwalt Gerhard Maier erläuterte, dass sich durch einen Widerspruch gegen die Duldungsanordung eine Klagemöglichkeit gegen den Bundesverkehrswegplan für die Marktgemeinde eröffnen würde. Einstimmig wurde dieses Vorgehen vom Gemeinderat gebilligt, erinnerte Stuffer. Ein paar Tage später habe dann Nowak ein bereits vorhandenes Gutachten zu Bodenuntersuchungen aus dem Jahr 2017 an die Bahn gesandt. Diese habe es geprüft und für hilfreich empfunden. Daraufhin sei durch die Bahn die Duldungsanordnung zurückgezogen worden. „Und damit ist der Marktgemeinde der Rechtsweg verbaut worden“, schimpfte Stuffer. „Jetzt sollen wir wieder dazu gehen“, ereiferte er sich. „Dieses Vorgehen gibt für mich keinen Sinn, Herr Bürgermeister!“

Bürgermeister Nowak entgegnete ihm darauf, dass dieses Gutachten der Bahn bisher nicht bekannt gewesen sei. „Hätte ich dieses Gutachten nicht an die Bahn gesandt, wäre es spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gekommen wäre, auf den Tisch gekommen.“ Möglicherweise wäre ich dann persönlich für die Kosten der Probebohrung durch die Bahn in Höhe von geschätzt 70000 Euro zur Kasse gebeten worden. Denn schließlich habe ja ein Gutachten in der Schublade gelegen. „Hättet ihr euch dann an den Kosten beteiligt“, fragte der Rathauschef in die Runde.

Diesen Vorwurf wollten Stuffer und auch Schmid nicht auf sich sitzen lassen. „Martin Schmid hat doch in seiner Widerspruchs-Begründung dargelegt, dass es bereits ein Gutachten gibt“, gab Stuffer zur Antwort. Schmid fügte an, dass er sich hier vom Bürgermeister hintergangen fühle.

Gemeinderat Wolfgang Scherer erklärte, dass das Verfahren, das vor das Bundesverfassungsgericht gegangen wäre, einem Enteignungsverfahren gleichgekommen wäre. Dafür müsse die Bahn die Kosten tragen. „Diese Chance hat Neubeuern vertan“, so der Rat. Nowak sah die Sache anders. Zum einen sei es nicht sicher, ob das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt zugelassen worden wäre. „Das Gutachten, das Martin Schmid erwähnt, ist übrigens ein völlig anderes als das, das an die Bahn gesandt wurde.“

Gemeinderätin Christina zur Hörst, die bei der Sondersitzung nicht anwesend war, warf ein, dass sie zwar einem Anschluss an die Unterlassungsklage zustimmen würde, aber sie würde gerne wissen, welche Kosten konkret auf die Marktgemeinde zukommen würden. „Diesen Strohhalm müssen wir ergreifen, das ist die einzige Chance, das Planungsverfahren zu stoppen“, betonte Martin Schmid.

Gemeinderat Johann Schmid sprach sich vehement gegen dieses Vorgehen aus, wurde aber immer wieder durch Zwischenrufe gestört. „Was ändert das an unserer derzeitigen Verkehrssituation? Es wird alles nur weiter hinausgeschoben und der Lkw-Verkehr im Inntal nimmt immer weiter zu. Ich unterstütze kein Vorhaben, das realitätsfremd ist. Beispielsweise steht in der Alpenkonvention, dass die Güter auf die Bahn verbracht werden sollen, und wir stimmen jetzt dagegen. Nennt doch einmal Alternativen!“

„Nein“, widersprach ihm Gemeinderat Martin Fritz. „Es geht hier um ein drittes und viertes Gleis. „Ich weiß nur,“ konterte Johann Schmid, „dass alle Anwohner am Bahngleis übereinstimmend sagen, dass es nicht auszuhalten sein werde, wenn sich die Lärm-Belastung noch weiter erhöht“.

Mehrheitlich stimmte schließlich der Rat dafür, sich der Unterlassungsklage anzuschließen.

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