Eggstätt – Um drei Änderungen bei Bebauungsplänen ging es in der jüngsten Eggstätter Gemeinderatssitzung. Im ersten Vorhaben sollen auf einem Grundstück in Ortsmitte ein alter Hof abgerissen und stattdessen zwei neue Baukörper errichtet werden.
Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser verlas hierzu die eingegangenen Stellungnahmen. Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamts Rosenheim wies darauf hin, dass Bäume überplant worden seien. Kaiser wies darauf hin, dass Sträucher keinen schützenswerten Baumbestand darstellten. Ein Rechtsanwalt schrieb im Namen eines Mandanten, dass er der Planänderung nicht zustimmen werde. Das Vorhaben sei nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Planung, sondern stelle eine massive Verdichtung dar.
Die geplante Bebauung rücke unzulässig nah an die Grundstücksgrenze seines Mandanten heran, das eigene Grundstück werde verschattet und die geplante Bepflanzung werde das Eigentum beeinträchtigen. In dem Schreiben war sogar von einer Normenkontrollklage die Rede.
Zweiter Bürgermeister Christian Glas merkte an, dass der Gemeinderat sich für eine Nachverdichtung in Ortsmitte ausgesprochen habe. Kaiser wies darauf hin, dass der Bauwerber die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten habe, dies sei auch auf dem Plan ersichtlich.
Im Einklang mit
der Zielsetzung
Hans Plank und Robert Langl stimmten dem zu, ebenso Valentin Obermeier: „Die wollen doch nur freie Sicht haben.“ Auch Thomas Nitzinger befand, dass der Plan des Bauwerbers in keinster Weise eine massive Bebauung darstelle. Peter Fenzl stieß ins gleiche Horn: „Bei dem Bebauungsplan geht doch kein Riesenbaum her.“ Glas beendete die Diskussion mit dem Beschlussvorschlag, wonach die Verschattung hinzunehmen sei. Die Planung sei in Einklang mit der landesplanerischen Zielsetzung. Die Gremiumsmitglieder stimmten dem Beschlussvorschlag zu, der neue Plan soll nun öffentlich ausgelegt und nur noch an die Bedenkenträger zu weiteren Stellungnahmen geschickt werden.
In einer zweiten Bebauungsplanänderung ging es ebenfalls um Nachverdichtung, diesmal im Gewerbegebiet Natzing. Auch hierzu waren einige Stellungnahmen eingegangen, darunter eine des Sachgebiets Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim. Hierzu erklärte Kaiser, dass kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf vonnöten sei.
Die Industrie- und Handelskammer wandte ein, dass die Stellplätze entsprechend anzupassen seien, dass Einzelhandel nur ausnahmsweise zuzulassen sei und dass zusätzliche Dachräume ausgeschlossen werden sollten. Kaiser erklärte, dass diese Punkte redaktionell eingearbeitet werden würden, ebenso der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf Grundwasserschutz.
Wie im vorhergehenden Fall folgten die Gemeinderatsmitglieder einstimmig dem Beschlussvorschlag, im beschleunigten Verfahren auch hier weiter vorzugehen.
Die dritte Bebauungsplanänderung betraf ein Grundstück in Meisham. Die Einwände des Wassserwirtschaftsamtes betreffend wild abfließendes Wasser und Niederschlagswasser werden im Plan redaktionell ergänzt, erklärte Kaiser. Ein Bürger sprach sich gegen die Planänderung aus. Er befürchte eine Wertminderung seines Grundstücks.
Abstandsflächen eingehalten
Laut Kaiser ähnele dieser Fall dem vorhergehenden in der Birner Leitn. Die gesetzlichen Abstandsflächen würden eingehalten und die Wandhöhe mit sechs Metern beim Neubau liege mit 0,5 Metern unter der Wandhöhe in der Nachbarschaft. Das Rücksichtsnahmegebot sei hier also eingehalten. Auch hier stimmte das Gremium einstimmig dem Beschlussvorschlag eines beschleunigten Verfahrens zu.