Bernau – Mit einem skurrilen Fall hat sich das Jugendschöffengericht Rosenheim zu befassen: War der Vorschlag eines jungen Mannes, einen BMW gegen eine entsprechende Menge Cannabis einzutauschen, nur ein Spaß oder tatsächlich ernst gemeint? Weil der Richter noch zwei weitere Zeugen hören will, wird das Verfahren fortgesetzt.
Zur Vorgeschichte: Thomas K. (Name von der Redaktion geändert) wollte seinen 1er BMW verkaufen, hatte ihn auch schon auf einer entsprechenden Internetplattform angeboten. In einem Gespräch über das Fahrzeug, so berichtete er bei der Verhandlung als Zeuge, habe der Angeklagte angeregt, das Auto doch gegen eine entsprechende Menge Cannabis einzutauschen. Er selbst habe das als Gag, als eine witzige Anmerkung verstanden. Aber die Anregung stammte vom Angeklagten, einem 20-jährigen Studenten, der damals in Bernau lebte. Heute studiert er internationale Betriebswirtschaft in Thüringen, wohin er samt Freundin umgezogen ist.
Aufgeflogen ist die Geschichte wie so oft in der Drogenszene: Ein weiterer Endverbraucher ging der Kriminalpolizei ins Netz. Der verhaftete Junkie berichtete also von einem ungewöhnlichen Deal. Ein Schulspezi von ihm würde seinen Pkw gegen eine erhebliche Menge Cannabis eintauschen. Die Kripo folgte der Spur, die dann zum Verkäufer des Wagens führte (er hatte rund 930 Gramm Cannabis vom Dealer erhalten) und weiter zu dem Zwischenhändler, der das Auto haben wollte und zu diesem Zweck einen fiktiven Kaufvertrag mit dem „Verkäufer“ abschloss.
Als er jedoch bemerkte, dass der Handel ruchbar geworden und ihm möglicherweise die Polizei auf der Spur war, machte er den Handel schriftlich wieder rückgängig. Doch dies half nichts: Sowohl der Autobesitzer – der das Auto niemals übergeben hatte – als auch der kaufwillige Dealer, der zwar sein Cannabis los geworden war aber kein Auto dafür bekommen hatte, wurden verhaftet und verurteilt.
Spaß oder aktive Beihilfe?
In diesem Verfahren ging es nun darum ob der Angeklagte lediglich eine launige Bemerkung hinsichtlich eines „Drogen gegen Auto“-Tausches gemacht hatte, oder ob er aktiv Beihilfe zu diesem, letztlich zur Hälfte geplatzten, Geschäft geleistet hatte.
Die beiden, aktiv beteiligten und bereits verurteilten jungen Männer ließen sich dazu vor Gericht sehr widersprüchlich ein. So erklärte der Autoverkäufer, dass er zwar den Vorschlag des Angeklagten zunächst als Spaß verstanden habe; dieser hatte ihm aber nicht nur die Telefonnummer des Dealers gegeben, sondern ihn auch zum ersten Treffen mit diesem begleitet. Dagegen gab der Dealer an, der Angeklagte habe bei dem Geschäft überhaupt keine Rolle gespielt. Er habe mit dem Autobesitzer nur alleine im Wagen sitzend verhandelt. Der Angeklagte sei völlig unbeteiligt außerhalb des Fahrzeuges geblieben.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters des Jugendschöffengerichtes, Hans-Peter Kuchenbaur, wie er dabei profitiert habe, betonte er: „Nichts, Herr Richter! Das war wirklich nicht das beste Geschäft, das ich gemacht habe.“
Der Staatsanwalt allerdings wollte dem Angeklagten diese Unschuld nicht glauben. Es sei völlig lebensfremd, dass Schulfreunde, die sich ständig über Cannabis und dessen Nutzung austauschen, derart unbedarft und ohne Kenntnisse über den Zweck eines solchen Tauschhandels blieben. Selbstverständlich sei der Angeklagte wegen Beihilfe zu unerlaubtem Handel mit Drogen in nicht geringer Menge zu verurteilen.
Weil er sich aber zwischenzeitig von dieser Szene entfernt und zielstrebig ein neues Leben in Angriff genommen habe, sei die beantragte Haftstrafe von 18 Monaten noch einmal zur Bewährung auszusetzen.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Peter Dürr wies daraufhin, dass man es hier keineswegs mit einem typischen Drogentäter zu tun habe. Die Aussagen der Zeugen seien in keiner Weise geeignet, seinen Mandanten zu belasten. Der Vorschlag seines Mandanten sei derart skurril, dass er als solches schon als Spaß auch dem Zeugen erschienen sei.
Dass daraus dann ein tatsächlicher Tausch in Angriff genommen wurde, könne seinem Mandanten weder als Absicht, geschweige denn als aktive Beihilfe zur Last gelegt werden.
Als nach halbstündiger Beratung der Richter mit seinen Schöffen zurückkam, geschah Überraschendes: Das Gericht, so erklärte Richter Hans-Peter Kuchenbaur, müsse nach derzeitigem Erkenntnisstand den Angeklagten eigentlich freisprechen. Allerdings sei man der Meinung, dass noch nicht alle Möglichkeiten der Beweiserhebung ausgeschöpft worden seien. Es wurde deshalb beschlossen, zwei weitere Zeugen zu hören, die in das Geschehen involviert gewesen sein könnten. Das Verfahren wird also fortgesetzt.