Feuerwerk

Verbot auf dem Petersberg und Hohe Asten

Flintsbach – Die Gemeindeverwaltung Flintsbach weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr auf dem Petersberg und der Hohen Asten aus brandschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Eu

Samstag, 4. April 2026

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