Brannenburg – Nicht leicht machten es sich die Gemeinderäte in der letzten Sitzung des Jahres 2018 bei den Beratungen über zwei Einbeziehungs- und eine Außenbereichssatzung. Keine Präzedenzfälle zu schaffen und dabei doch auch die berechtigten Interessen nach Bauen für junge Brannenburger Familien zu berücksichtigen – dies sei ein schwieriger Spagat, hieß es aus dem Gremium. Aus diesen Gründen und um weiterreichende Informationen einzuholen, wurden auch zwei Entscheidungen vorerst vertagt.
Diskutiert wurden die Anträge auf Erlass von Einbeziehungssatzungen an der Dorfstraße und am Kammerlanderweg. Entscheidungen hierzu müssten mit der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde vereinbar sein, unterstrich Bürgermeister Matthias Jokisch. Zu überlegen seien ein alternativer Standort beziehungsweise Gespräche mit den Antragstellern im Hinblick auf ein Einheimischenbaugebiet.
Grundsätzlich vorstellen kann sich der Brannenburger Gemeinderat dagegen eine Außenbereichssatzung in Erlach, weshalb dazu ein Entwurf erarbeitet werden soll.
Zustimmend beurteilten die Räte in der letzten Jahressitzung den Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Vonseiten des Landratsamtes Rosenheim war eine Überarbeitung der Satzung empfohlen worden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in der Staffelung des Mietaufwands eine rechtliche Ungleichbehandlung erkannte. Künftig soll die jährliche Zweitwohnungssteuer zehn Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. mc