Obing – Der Bebauungsplan „Pfaffing – An der Schalkhamer Straße“ soll in diesem Monat ausgelegt werden. Jetzt stand das Thema in der Sitzung des Gemeinderats wieder auf der Tagesordnung. Das Verfahren kann auch trotz noch offener Punkte fortgeführt werden, hieß es. Das beauftragte Architekturbüro hatte die vorangegangenen Beschlüsse des Gemeinderats in den Entwurf eingearbeitet. Einige Punkte waren nun noch zu beraten.
Nach Rücksprache mit Kreisbaumeister Seeholzer können auf den innenliegenden Parzellen höhere Gebäude zugelassen werden als an den Randbereichen. Damit soll eine harmonische Einfügung der Bebauung ins Landschaftsbild erreicht werden. Um auch seiner Vorgabe nachzukommen, wonach ein sinnvoller Dachgeschossausbau ermöglicht werden soll, beschloss der Rat, an allen Randbereichen eine seitliche Wandhöhe von 6,55 Meter und bei im inneren Bereich liegenden Gebäuden eine seitliche Wandhöhe von sieben Metern festzulegen. Ausgenommen sind die geplanten Mehrfamilienhäuser auf den Parzellen 16, 24 und 25, auf denen die seitliche Wandhöhe bis zu 7,40 Meter betragen darf.
Das Höhenniveau bleibt eine Herausforderung und soll nochmals in einem kleineren Kreis beraten werden. Beschlossen wurde dagegen die Festsetzung, wonach im gesamten Baugebiet Einzelhäuser auf Grundstücken bis 700 Quadratmeter und Doppelhäuser auf Parzellen ab 700 Quadratmeter errichtet werden können. Ausnahme: Auf den Parzellen eins bis fünf – hier sind nur Einzelhäuser zulässig.
Für die Gebäude bis zu einer Höhe von 6,55 Metern wurde das Seitenverhältnis von Breite zu Länge auf 4:5 beibehalten. Für höhere Gebäude wurde es auf 4:5,5 festgesetzt, um eine „turmartige“ Entwicklung zu vermeiden. Ein Gebäude mit einer Breite von zehn Metern müsste demnach eine Länge von mindestens 13,75 Metern vorweisen. ca