Große Vorhaben in kleinem Ortsteil

von Redaktion

Gemeinderat Amerang: Bauvorhaben diskutiert und genehmigt

Amerang – Diverse Bauvorhaben, darunter ein gemeindeeigenes, beschäftigten den Gemeinderat in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres.

Die Gemeinde beabsichtigt den Anbau eines Wertstoffsammelraumes an das bestehende Wertstoffhofgebäude an der Wasserburger Straße. Der Anbau soll nördlich an das bestehende Gebäude mit einer Größe von sechs auf zehn Metern erfolgen. Der Anbau soll über zwei Tore zugänglich sein. Die seitliche Wandhöhe beträgt aufgrund eines asymmetrischen Satteldaches 3,65 Meter beziehungsweise 4,40 Meter. Dachneigung und -eindeckung werden an den Bestand angepasst.

Für den Anbau können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Es wird eine Abweichung beantragt, da die Abstandsfläche von drei Metern geringfügig über der Bachmitte des Dorfbaches liegt. Mit dem Bauantrag wird gleichzeitig ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes im 60-Meter-Bereich eines Gewässers eingereicht. Dem stimmte der Rat zu.

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines Wohnhauses an der Wasserburger Straße wurde zugestimmt. Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstockung des eingeschossigen Wohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit im ersten Obergeschoss und Anbau einer Außentreppe. Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden. Der Anbau entlang des Ameranger Dorfbaches bleibt unberührt. Die auf dem Grundstück bestehende Garage bleibt bestehen. Zwei Stellplätze werden südlich des Wohnhauses nachgewiesen. Die seitliche Wandhöhe des bestehenden Gebäudes beträgt etwa 3,30 Meter. Die seitliche Wandhöhe soll nach der Aufstockung etwa 5,40 Meter betragen. Die Abstandsflächen sind im angefügten Plan dargestellt. Das Vorhaben liegt im 60-Meter-Bereich des „Ameranger Dorfbaches. Deshalb ist – wie beim Anbau am Wertstoffhof – eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit innenliegender Garage in Hatthal wurde zugestimmt. Die Grundfläche soll etwa elf auf 18 Meter betragen. Die Lage des Wohnhauses ist südöstlich der bestehenden Hofstelle geplant.

Privilegierung ist Voraussetzung für Genehmigung

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, das Einvernehmen zu erteilen, soweit eine Privilegierung vorliegt.

Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Tekturplan zum Neubau des Milchviehstalles und Umbau des Bestandsgebäudes einer Hofstelle in Hatthal wurde zugestimmt. Die Errichtung eines Rinderstalles mit Güllegrube sowie der Umbau des Bestandsgebäudes wurde durch das Landratsamt Rosenheim 2016 genehmigt. Der Antragsteller reichte nun einen Tekturplan ein, da folgende Änderungen sich gegenüber der bisherigen Planung ergeben haben: Die Lage des geplanten Milchviehstalles hat sich geringfügig geändert, die Außenmaße habe sich in Länge und Breite verändert, der Laufhof zwischen geplantem Milchviehstall und Bestandsgebäude entfällt, die Tierplatzzahl steigt von 55 auf 70 Milchkühe, im Osten des Milchviehstalles wird ein Anbau für Kälber errichtet. Zusätzlich soll der bestehende Rinderstall saniert und umgebaut werden. Hier werden eine Abkalbebucht mit Futtertisch, Lagerräume und ein Maschinen- und Gerätebereich errichtet.

Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Tekturplan zum Neubau einer Güllegrube in Hatthal wurde zugestimmt. Die Lage der Güllegrube hat sich geändert. Gründe hierfür sind die Vergrößerung der Güllegrube von 600 auf 967 Kubikmeter aufgrund der Erhöhung des Tierbestandes sowie der Abstand zum Nachbarn zur Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Belangen. Die Grube wird wie geplant als offener Tiefbehälter ausgeführt.

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