Schechen – Wohnraum ist Mangelware – auch in der Gemeinde Schechen. Die Planungen des neuen Baugebiets in Mühlstätt-Süd auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Wittmann stoßen daher bei den Schechenern auf großes Interesse. „Ich bekomme Anrufe en masse“, sagte Karl-Heinz Salzborn, der Geschäftsführer der Gemeindeverwaltung, bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Nun gibt es Neuigkeiten für alle, die eines der Baugrundstücke dort erwerben möchten: In der Sitzung einigten sich die Gremiumsmitglieder auf die Richtlinien zur Vergabe der Parzellen im Rahmen des Einheimischenmodells.
Der Antrag gliedert sich demnach in zwei Bereiche. Unter dem Punkt „Antragsberechtigter Personenkreis“ müssen etwa die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie formale Kriterien wie die Volljährigkeit nachgewiesen werden. Bestimmte Grenzen dürfen nicht überschritten werden.
Die Vergabe erfolgt dann mittels eines Punktesystems. Für die Zeitspanne der Gemeindezugehörigkeit gibt es maximal 20 Punkte – das entspricht fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Schechen. Für soziale Kriterien wie Zahl der Kinder, Einkommen oder eine Behinderung gibt es ebenfalls maximal 20 Punkte. Je nach Punktestand der Antragssteller werden die Grundstücke vergeben. Bei Gleichstand entscheidet die Dauer der Ortsansässigkeit, dann die Zahl der Kinder, dann das Einkommen und in letzter Instanz das Los.
Bürgermeister Hans Holzmeier betonte, dass mit diesem neuen System vor allem die sozialen Aspekte sowie die Einkommenssituation in den Vordergrund rücken. Frühere Voraussetzungen seien mit den aktuellen EU-Vorgaben aus Diskriminierungsgründen weggefallen. Eine Vereinszugehörigkeit oder ein Arbeitsplatz in der Gemeinde würden nicht gewertet.
Maria Ganslmaier-Hainzl (Parteifreie Bürger) berichtete, dass es einige in der Gemeinde „wurme“, wie wenig gemeindliches Engagement gewertet wird. Sie regte an, bei Punktegleichstand die Aktivität in einem Verein zu werten. Da sich der Gemeinderat nicht vorstellen konnte, wie das konkret umzusetzen wäre, sprach man sich dagegen aus. „Angesichts dieser Vorgaben wurde mit diesen Richtlinien das Beste herausgeholt“, meinte Ratsmitglied Dr. Florian Zeller (CSU).
In der Gemeinde stellt man sich bereits auf eine „große Herausforderung“ bei der zeitlichen und organisatorischen Abstimmung auf der Baustelle ein. Josef Weber junior (CSU) befürchtete, dass sich die verschiedenen Bauunternehmer gegenseitig auf die Füße steigen. Da zunächst die Erschließungsanlagen gebaut werden müssen, können die Grundstücke wahrscheinlich erst Anfang 2020 bebaut werden. Um den Baudruck etwas zu entspannen, will man die gemeindlichen Grundstücke nicht alle auf einmal vergeben. Der erste Bewerbungszeitraum wurde daher für die Zeit von 1. Mai bis 31. Juli dieses Jahres festgelegt. Dabei sollen zwei der Einfamilienhäuser, eines der Doppelhäuser sowie ein Vierspänner vergeben werden.
Ursprünglich sollte in dieser Frist auch ein Dreispänner mit inbegriffen sein, der aber zurückgestellt wurde. Der Grund: Gemeinderat Zeller hatte die Sorge geäußert, dass es bei dem ersten Schwung vielleicht doch nicht genug Bewerber geben könnte. Gemeinde-Geschäftsführer Salzborn betonte zwar, dass beim ihm die Telefone heiß liefen – eine sichere Prognose könne man aber nicht abgeben.
Wenn es wenig Bewerber gibt, werden die Grundstücke auch an Interessenten mit wenigen Punkten vergeben. Das möchte man in der Gemeinde vermeiden, da ja insbesondere einheimische und sozial schwächer gestellte Personen die Parzellen bekommen sollen. Also war sich der Gemeinderat einig, den Dreispänner in einer späteren Vergabe aufzunehmen.