Stellplatzforderung beschlossen

von Redaktion

Brannenburg – Erstmals überarbeitet werden soll die gemeindliche Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen. Über die geplanten Änderungen diskutierten die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung und einigten sich auf neue Richtlinien. Je Wohneinheit werden künftig zwei Stellplätze gefordert, bei Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern sind 1,5 Plätze erforderlich. Bei Einfamilienhäusern mit einer untergeordneten Wohnung bis 50 Quadratmeter sind künftig drei Stellplätze notwendig. Jeweils 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gelten für den sozialen und den geförderten Wohnungsbau. Die Ablösesumme für Stellplätze soll künftig von 5000 auf 10000 Euro erhöht werden. mc

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