Nur das Schloss gibt es günstiger

von Redaktion

Gemeinderat Aschau: Kooperationspartner für Ehrenamtskarte ansprechen

Aschau – In Aschau erhalten die Inhaber einer bayerischen Ehrenamtskarte bisher keine der mit der Verleihung dieser Karte vorgesehenen Vergünstigungen. Ausführlich befasste sich der Gemeinderat damit, Aschau jetzt mit möglichst vielen Einrichtungen, Geschäften und Institutionen in die Liste der Ansprechpartner mit einzubringen.

So ging es im Gemeinderat nicht um die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements Aschauer Bürger durch die Vergabe einer eigenen Karte, sondern darum, den Inhabern einer bayerischen Ehrenamtskarte mögliche Vergünstigungen im Ort zu gewähren, sei es durch freien Eintritt oder durch einen reduzierten Eintrittspreis. Eine kostenfreie oder preisreduzierte Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen ist – anders als in vielen Gemeinden des Landkreises – bisher in Aschau nirgends vorgesehen.

Bei der Diskussion im Gemeinderat stellten die Ratsmitglieder fest, dass lediglich ein Besuch des Schlosses mit Vergünstigungen gewährt werden könnte, weitere Möglichkeiten gebe es nicht, da man als Gemeinde nicht über private Einrichtungen wie die Kampenwandbahn oder verpachtete wie das Freibad verfügen könne. Dennoch könnte sie die Gemeinde als Partner gewinnen und dazu noch zahlreiche Geschäftsinhaber auf ihre Mitwirkung ansprechen.

Da das Gremium feststellte, dass ihm bisher wichtige Informationen über die Voraussetzungen der verschiedenen Arten der Ehrenamtskarte fehlen, wurde der Punkt auf die nächste Sitzung vertagt.

Ehrenamtskarte in Gold und in Blau

Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Es gibt zwei Arten von Ehrenamtskarten: die Goldene und die Blaue. Die Anzahl der Inhaber einer Ehrenamtskarte in der Gemeinde ist durchaus überschaubar. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig und beschränkt sich auf drei besonders ausgewählte Personenkreise: die Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten, Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, sowie Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich für die Allgemeinheit tätig waren.

Die Gültigkeitsdauer der blauen Ehrenamtskarte ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Sie kann an alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren verliehen werden, die sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder mindestens seit zwei Jahren im bürgerschaftlichen Engagement zum Beispiel als Gemeinderat tätig sind. re

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