Stephanskirchen – Zu hoch, zu groß, zu wenig Stellplätze – und dann auch noch die falsche Dachform. Bei einem Bauantrag zur Errichtung eines Geschäftshauses mit zwei Dachgeschosswohnungen in Haidholzen stimmte so etliches nicht mit dem Bebauungsplan überein. Weswegen der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung das Bauvorhaben ablehnte.
Während die Grundfläche des Gebäudes den Vorschriften entspricht, sind die diversen Nebenanlagen – zum Beispiel für Stellplätze – deutlich zu groß geraten. Das ließe sich, so Christian Hausstätter vom Bauamt, eventuell durch die Verwendung von versickerungsfähigem Belag kurieren. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass der westliche Gebäudeteil eine geschlossene Bauweise haben muss – um die vorhandene Wohnbebauung gegen den Gewerbebereich abzuschirmen. Eine Befreiung davon könne es nur geben, so die Bauverwaltung, wenn eine schalltechnische Untersuchung nachweise, dass die zulässigen Immissionsgrenzen bei den Wohnhäusern nicht überschritten werden.
Zwei Vollgeschosse sind zulässig, drei werden beantragt. Die erlaubte Wandhöhe von sechs Metern wird dementsprechend um stolze 2,45 Meter überschritten. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Gebäudehöhe um 1,3 Meter reduzieren. Dafür werden zwei Gauben im Satteldach in Aussicht gestellt.
22 der 30 geplanten Stellplätze sind auf einer „privaten Grünfläche mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild“ ausgewiesen. Davon abgesehen, dass 35 Stellplätze notwendig wären, wäre die Gemeinde zu einem Kompromiss bereit, wenn ein Freiflächenkonzept vorgelegt wird, in dem unter anderem eine Gliederung der Stellplätze durch Bäume vorgesehen wird.
Voraussetzung für eine Änderung des Bebauungsplanes ist nach Ansicht der Verwaltung aber, dass der Antragsteller die Kosten dafür und für das schalltechnische Gutachten übernimmt. Dem schloss sich der Bauausschuss mit den erwähnten Bedingungen an. syl