Brannenburg/Rosenheim – Wenn es stimmt, dass man einen Betrüger daran erkennt, dass er auf eine einfache Frage mit vielen Worten keine Antwort gibt, dann konnte der 25-jährige Brannenburger als Musterbeispiel dafür gelten.
Nach seiner Lehre hatte er bei einer Versicherungsgesellschaft angeheuert, deren Mitarbeiter nicht davon leben können, dass sie Versicherungen verkaufen. Dort kann man bei einem sogenannten Strukturvertrieb nur erfolgreich sein, wenn man andere Mitarbeiter, die man selber anheuert, für sich arbeiten lässt.
Als er feststellen musste, dass er so nicht einmal seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte, nutzte er seine Kontakte dazu, sich Darlehen von seiner Kundschaft zu erschwindeln. Diese beschwerten sich bei dem Versicherer, der ihn kurzerhand feuerte.
Dann überzeugte er eine Kollegin, mit ihm ein selbstständiges Versicherungsbüro aufzumachen. Weil das Versicherungsgeschäft auch mit einem neuen Versicherer nicht so wie erwartet lief, kam er auf ein neues Geschäftsfeld: das Trading. Es ist dies ein Spekulieren an der Börse per Internet. Weil er offensichtlich auf großem Fuß lebte, gelang es ihm, junge Menschen aus seinem Freundeskreis dazu zu überreden, sich an seinem „Trading“ finanziell zu beteiligen.
Dazu nutzte er einen Trick: Das Trading-Unternehmen, dessen er sich bediente, hatte eine sogenannte Demo-Version. Dabei betätigt man sich mit fiktivem Spielgeld. Solche Demo-Spiele präsentierte er seinen Kunden und gaukelte diesen mehr als 500-prozentige Wertzuwächse vor, währenddessen er die „Einlagen“ selber verbrauchte. Bis die Kunden dann ihre „Wertzuwächse“ in bar abschöpfen wollten. Dann waren plötzlich wieder Konten blockiert und Überweisungsschwierigkeiten aufgetreten.
Das Problem seiner Kunden: Sie hatten selber fünfstellige Kredite aufgenommen. Zwischenzeitig sind fast alle in Privatinsolvenz. Als sie im Zeugenstand berichteten, wie sie der Angeklagte zum Teil über Jahre hinters Licht geführt hatte, machte sich zuweilen Verwunderung breit.
Selbstverständlich komme er für die Verluste auf
Wenn man aber erlebte, mit welcher Selbstsicherheit der Angeklagte erklärte, er würde selbstverständlich für die Verluste seiner Opfer aufkommen, so war dessen Überzeugung fast zu bewundern.
Nach wie vor versuchte er, den Eindruck zu erwecken er verfüge über Guthaben in Millionenhöhe. Antworten auf diesbezügliche Nachfragen verweigerte er.
Die Anklage lautete zum einen auf Vergehen gegen das Kreditwirtschaftsgesetz. Derlei Kreditgeschäfte sind nämlich ohne die Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) verboten. Darüber hinaus war er wegen Betrugs angeklagt.
Wenn er sich insgesamt auch geständig einließ, so war von echter Einsicht und Reue wenig zu erkennen.
Das sah auch die Staatsanwaltschaft so – zumal er seine Taten beging, während er sich in einer anderen Sache in offener Bewährung befand. Sie beantragte, gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verhängen.
Rechtsanwalt Wolfgang Müller versuchte klarzumachen, dass es die Betrogenen seinem Mandanten allzu leicht gemacht hätten, die erwähnte Bewährungsstrafe als verbüßt gelten müsse und deshalb eine Strafe von 22 Monaten hinreichen und dazu auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Doliwa sah bei der Angeklagten trotz deren Blauäugigkeit sehr wohl auch eine Schuld. Acht Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre – wurden gegen sie verhängt.
Härter ging es mit dem Angeklagten ins Gericht. Bei diesem habe es sich um rücksichtslose pure Bereicherung gehandelt, bei der er gewerbsmäßig vorgegangen sei. Zweieinhalb Jahre müsse er hinter Gitter. Seine Gläubiger werden also noch länger auf ihr Geld warten müssen.