Schloßwirt soll erhalten bleiben

von Redaktion

Gemeinderat Brannenburg Antrag auf Vorbescheid zu Nutzungsänderung abgelehnt

Brannenburg – Am Brannenburger Kirchplatz befindet sich mit Kirche, Vereinsheim, Dorfkramer, Bäckerei und Gasthaus, überragt von Schloss Brannenburg, ein einzigartiges Ensemble. Allerdings gibt es aktuell Befürchtungen, dass sich daran etwas ändern könnte: Der Gemeinderat musste sich jetzt mit einem Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung des Gasthofes auseinandersetzen. Nach intensiver Diskussion wurde das Vorhaben einstimmig abgelehnt.

Seit 1447

eine „Tavern“

Bereits 1447 wurde der Schloßwirt als „Tavern“ in historischen Aufzeichnungen erwähnt. Im 19. Jahrhundert nutzten zahlreiche Künstler, darunter Wilhelm Busch, die Wirtschaft für ihren Sommeraufenthalt in Brannenburg. Aktuell ist der Gasthof als letztes Hotel in Brannenburg ein wichtiger Pfeiler für den Ortstourismus.

Allerdings wird eine Aufgabe von Hotel und Gaststätte erwogen und durch einen Interessenten eine Nutzungsänderung in Seminar- und Verwaltungsräume, Mitarbeiterzimmer für Pflegekräfte und Gemeinschaftsküchen angestrebt. Über die genaue Zahl dieser Räume liegen der Gemeindeverwaltung derzeit noch keine Zahlen vor, ebenso wird noch auf eine Aussage des Landesamts für Denkmalpflege gewartet.

Einig waren sich Bürgermeister Matthias Jokisch und die Gemeinderäte, dass der Schloßwirt als prägendes Gebäude am Kirchplatz und als Gastronomiebetrieb absolut erhaltenswert sei. Eine Veränderung des Ensembles oder eine Nutzungsänderung des Biergartens könnten ebenso wie der Wegfall von Übernachtungsmöglichkeiten negative Folgen für den Ort haben.

Konfliktpotenzial wurde auch durch die ansässigen Gewerbebetriebe gesehen, die das Ruhebedürfnis der Pflegekräfte im Schichtbetrieb beeinträchtigen könnten.

Den vielen Bedenken der Räte steht allerdings die rechtliche Situation gegenüber, die den Spielraum der Gemeinde einschränkt. Mehrere Räte baten deshalb die Verwaltung, mögliche Alternativen für den Besitzer zu eruieren und auch einen Kauf des traditionsreichen Gasthauses seitens der Gemeinde zu erwägen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig abgelehnt.

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