Traunstein/Schonstett – Das Jugendschöffengericht hat einen 21-jährigen Asylbewerber aus Schonstett wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Mit dem Anerkennen von Regeln tut sich der junge Afghane offenbar schwer. Vor allem in Kombination mit Alkohol neigt er zu aggressiven Ausrastern. Denn: Bereits im September 2017 musste sich der 21-Jährige, der seit 2015 in Deutschland ist und aufgrund seiner Anpassungsschwierigkeiten bereits in verschiedenen Asylbewerberunterkünften untergebracht war, wegen ähnlicher Delikte vor dem Jugendgericht verantworten.
Damals wurde die Entscheidung über eine Jugendstrafe für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Laut Bewährungshilfe gestaltet sich der Bewährungsverlauf bisher schwierig. Der Asylbewerber, der unter Borderline und suizidären Depressionen leide und viel Alkohol und Schmerzmittel konsumiere, sehe keinen Sinn in einer psychotherapeutischen Behandlung. Dies sei aber Teil der Bewährungsauflage gewesen.
Zwischenzeitlich geriet der Afghane erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Laut Anklage wurde er im Oktober vergangenen Jahres unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss in Wasserburg aufgefunden. Da er sich gegen eine Behandlung durch den Rettungsdienst geweigert und die Sanitäter wüst beschimpft hatte, wurde die Polizei hinzugerufen. Doch damit wurde es nicht besser. Er beleidigte die Beamten und drohte ihnen, sie „heute oder morgen“ umzubringen.
Angeklagter sieht sich zu Unrecht vor Gericht
Aufgrund der Gefahr von Fremd- und auch Eigengefährdung wurde der Bursche schließlich zum Entzug und zur psychiatrischen Behandlung ins Inn-Salzach-Klinikum eingeliefert. Auf Station kündigte der 22-Jährige an, dass er sich umbringen wolle. Beim Versuch, den jungen Mann zu fixieren, wehrte er sich und kratzte einen Pfleger. Ende November wurde er erneut nach einem Mix aus Alkohol und Tabletten in suizidaler Absicht eingewiesen. Nachdem er aggressiv um sich schlug, wollten ihn zwei Pfleger fixieren. Doch der Angeklagte wehrte sich nach Kräften und warf dabei einen Pfleger auf eine Bank. Der zog sich dabei Prellungen und Verstauchungen zu.
Im Januar wurde die Polizei in die Notaufnahme des Wasserburger Krankenhauses gerufen, weil er dort wegen Schnittwunden behandelt wurde und wegen der drohenden Selbstmordabsicht erneut die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik angeordnet wurde. Dies erzürnte den Angeklagten dermaßen, dass er die beiden Beamten mit allen gängigen Schimpfwörtern beleidigte und handgreiflich wurde.
Beim Versuch, ihn ruhigzustellen, kam es erneut zu einem Gerangel, bei dem schließlich alle Beteiligten zu Boden gingen. Mit erheblichem Kraftaufwand sei es am Ende gelungen, den Afghanen zu überwältigen und ihm Handfesseln anzulegen. „Trotz Fixierung hat er uns noch den Mittelfinger gezeigt“, sagte der Polizeibeamte der Polizeiinspektion Wasserburg. Ihm hatte der Angeklagte eine blutende Kratzwunde am Ohr zugefügt. Sein Kollege zog sich durch einen Fußtritt des Angeklagten eine Knieprellung zu. Alle Zeugen bestätigten den in der Anklageschrift dargestellten Sachverhalt glaubhaft.
Der Angeklagte gab an, Erinnerungslücken zu haben. Er fühlte sich zu Unrecht auf der Anklagebank. Aus seiner Sicht hatte er sich nur gegen die ungerechtfertigten Übergriffe von Pflegern und Polizei gewehrt. Der medizinische Gutachter verdeutlichte die Problematik. Der Angeklagte habe Integrationsprobleme und sei wegen des abgelehnten Asylantrags und seiner Perspektivlosigkeit frustriert. Dies gehe einher mit Alkohol- und Medikamentenmissbrauch und vermehrter Selbstverletzung. Die Symptome zeigten sich nicht nur aus einer inneren Not heraus, sondern würden zum Teil auch bewusst eingesetzt, um Interessen durchzusetzen. Es läge keine krankhafte seelische Störung, keine Bewusstseinsstörung oder seelische Abartigkeit vor. Die Anklagevertretung wollte aufgrund der erheblichen Brüche im Lebenslauf eine Reifeverzögerung nicht ausschließen und forderte unter Einbeziehung des Urteils aus 2017 eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Sehr schnell rückfällig geworden
Die Rückfallgeschwindigkeit sei sehr hoch, Polizisten und Pfleger seien erheblich verletzt worden und der Angeklagte zeige sich wenig einsichtig und therapiewillig. Verteidiger Thomas Steffen hatte seine Zweifel am medizinischen Gutachten und wollte eine schwerwiegende krankhafte seelische Störung nicht ausschließen.
Die Vorfälle können natürlich nicht toleriert werden, aber die Forderung der Staatsanwaltschaft sei übertrieben. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte.
Das Jugendschöffengericht blieb zwar mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Anklagevertretung, Richterin Verena Köster machte aber deutlich, dass der Angeklagte seine Chance vertan habe. Alle strafmildernden Punkte seien im letzten Urteil berücksichtigt worden. Die Konsequenz sei, dass der Angeklagte drei Wochen später wieder hoch aggressiv und unter Alkohol straffällig geworden sei und innerhalb weniger Monate insgesamt vier neue Straftaten begangen habe.
„Sein Alkoholmissbrauch tangiert ihn nicht und er hat sich nicht mit seinem Verhalten auseinandergesetzt, deshalb ist eine Vollzugsstrafe erzieherisch notwendig“, sagte Richterin Verena Köstner in der Urteilsbegründung. „Sie haben sich gegen medizinische Hilfe gewehrt, Menschen verletzt und damit die Fixierung mehrfach heraufbeschworen, denn Ärzte und Pfleger sind dazu da, Leben zu erhalten.“