Traunstein/Frasdorf – Ein Mann in Traunreut-St. Georgen erwartete die Lieferung eines Satzes Felgen im Wert von 474,35 Euro. Ein Paketzusteller aus Frasdorf legte das große Paket vor der Wohnung einfach ab und unterzeichnete den ordnungsgemäßen Empfang gleich selbst mit dem Namen „Mayr“.
Das „Fälschen beweiserheblicher Daten“ bescherte dem 25-jährigen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein über 40 Tagessätze à 35 Euro, also von insgesamt 1400 Euro.
Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht zog er sein Rechtsmittel jedoch auf Anraten von Richter Christopher Stehberger zurück.
Der 25-Jährige, ohne Verteidiger angetreten, behauptete zu der Anklage von Staatsanwältin Martina Huber zunächst, der besagte „Herr Mayr“ habe das Paket entgegen genommen. In seinem Job dürfe er Pakete bei Nachbarn abgeben – wenn er dem eigentlichen Empfänger einen Zettel mit dessen Namen hinterlasse. Wenn sich ihm jemand als Herr Mayr vorstelle, dürfe er keinen Personalausweis verlangen: „Ich muss ihm glauben, dass er der Herr Mayr ist.“
Der Richter äußerte Zweifel an der Darstellung: „Wie kann es sein, dass Sie das Paket einem Herrn Mayr ausgehändigt haben – den es gar nicht gibt? An der Adresse des Empfängers wohnt kein Herr Mayr.“
Zur Höhe des Strafbefehls führte Stehberger aus, mit den 1400 Euro sei der Angeklagte „gut bedient“: „Normalerweise ist die Strafe für das verwirklichte Delikt höher.
Die Staatsanwältin und ich wissen aber, dass Sie bei Ihren Auslieferungen unter großem Druck stehen. Das wurde bei der Strafe eingerechnet. Wenn wir die Zeugen vernehmen, wird sich zeigen, dass es keinen Herrn Mayr im Umfeld des Paketempfängers gibt.“ Möglicherweise könne die Strafe dann sogar noch höher ausfallen, ergänzte der Vorsitzende.
Der 25-Jährige beherzigte den Rat des Gerichts, den Einspruch zurück zu nehmen. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.