Stephanskirchen – 25 Jahre lang blieb die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde unangetastet, jetzt ist die erste Änderung fällig. Der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung damit. Auslöser war eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Jede Gemeinde kann beschließen, dass Erschließungsbeiträge bis zu einem Drittel erlassen werden. Voraussetzung ist, dass seit dem Beginn der ersten technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen und die Beitragspflichten zwischen April 2012 und März 2021 entstehen oder entstanden sind.
Sind mindestens
25 Jahre vergangen?
In Stephanskirchen kommt dafür nur die Mitterfeldstraße in Betracht. Dort sind abrechenbare Gesamtkosten von rund 455000 Euro entstanden. Zehn Prozent davon muss die Gemeinde tragen, also gut 45500 Euro. Übernähme die Gemeinde ein Drittel der Kosten, wären das gut 150000 Euro. Für die Anlieger blieben gut 300000 Euro (statt 410000 Euro), die umgelegt werden.
Der Bauausschuss war mit der Satzungsänderung einverstanden. Die Zustimmung des Gemeinderates steht noch aus.
Er wird sich mit dem Punkt Erschließungsbeitragssatzung von 1994 in seiner Sitzung am morgigen Dienstag um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses befassen. Auf der Tagesordnung steht neben einem Bericht über die stationäre Pflegesituation in der Gemeinde auch die Prioritätenliste des Haushalts. Ein weiteres Thema ist zudem der Bauentwurf für die Kraglinger Spange. syl