Gibt es zeitliche Vorgaben oder Begrenzungen, wie lange der Zweite Bürgermeister den Ersten vertreten kann?
Es gibt grundsätzlich keine zeitlichen Begrenzungen. Bei längerer Krankheit des Ersten Bürgermeisters kann die Gemeinde jedoch eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Soweit Dienstunfähigkeit festgestellt wird, kann der Erste Bürgermeister in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Auch der Erste Bürgermeister selbst kann dieses Verfahren anstoßen.
Welche Befugnisse hat in dieser Zeit der Stellvertreter? Ist er voll zeichnungsberechtigt? Übernimmt er auch formal die volle Verantwortung?
Der Zweite Bürgermeister vertritt den Ersten vollumfänglich ohne Einschränkungen.
Im Falle von Neubeuern ist der Zweite Bürgermeister berufstätig. Wird er freigestellt? Wie sieht es mit dem Entgelt aus?
Der Arbeitgeber erhält von der Gemeinde keinen Ersatz. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erfolgt von der Gemeinde an den Zweiten Bürgermeister. Dieser kann sich vom Arbeitgeber in bestimmtem Umfang freistellen lassen und wird entsprechend weniger verdienen. Er muss das Amt in der Gemeinde aber nicht in Vollzeit ausüben.
Wie ist das Prozedere, wenn er ausscheidet?
Entweder er stellt selbst einen Antrag auf Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand. Oder die Gemeinde prüft von sich aus, ob Entlassungsgründe, zum Beispiel dauernde Dienstunfähigkeit und die Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand vorliegen. In jedem Fall hat die Gemeinde darüber zu entscheiden und hierzu einen entsprechenden Verwaltungsakt zu erlassen.
Interview: Sigrid Knothe