Eggstätt – Bereits seit Längerem setzt sich der Gemeinderat Eggstätt mit dem Bebauungsplan in der Ortsmitte auseinander. Dort soll ein alter Hof abgerissen werden. An seiner Stelle sollen zwei neue Baukörper entstehen.
Im Dezember 2018 hatte sich das Gremium darauf verständigt, dass die Planung in Einklang mit der landesplanerischen Zielsetzung sein müsse (wir berichteten). Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.
Der Geschäftsleiter im Eggstätter Rathaus, Hans-Joachim Kaiser, verlas die eingegangenen Stellungnahmen zu dem Vorhaben, das seinen Worten nach „im Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung“ stehe.
Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamts Rosenheim mahnte eine einheitliche Kennzeichnung an. So sei beispielsweise im Plan eine Linie fett, in den Hinweisen die betreffende Linie jedoch gestrichelt markiert. Ein Rechtsanwalt schrieb im Namen eines Mandanten, dass er der Plan-Änderung nicht zustimmen werde. Das Vorhaben sei nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Planung, sondern stelle eine massive Verdichtung dar. Die geplante Bebauung rücke unzulässig nah an die Grundstücksgrenze seines Mandanten heran, das eigene Grundstück werde dadurch verschattet und die geplante Bepflanzung werde das Eigentum beeinträchtigen. Dies beeinträchtige „die Lebensqualität unseres Mandanten“, so die Stellungnahme des Rechtsanwalts.
Zweiter Bürgermeister Christian Glas merkte an, dass der Gemeinderat sich für eine Nachverdichtung in der Ortsmitte ausgesprochen habe. „Wir werden den Antrag ans Landratsamt weiterreichen.“ Kaiser wies darauf hin, dass der Bauwerber die gesetzlichen Abstandsflächen einhalte. Die Wandhöhe sei festgesetzt, die Grundflächenzahl bleibe unverändert. Der Plan sei in seinen Augen eine „sinnvolle Innenentwicklung“.
Einstimmig votierten die Räte schließlich für das Bauvorhaben sowie für den Satzungsbeschluss.elk