7000 Euro in der Unterhose

von Redaktion

Aus dem Gericht Marokkaner wegen Geld- und Urkundenfälschung verurteilt

Rosenheim/Schechen – Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 23-jährigen Marokkaner wegen Geld- und Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts griff der Marokkaner schon häufiger auf Falschgeld zurück. So ist es zumindest seinem italienischen Strafregister zu entnehmen. Im vergangenen Jahr war der Mann auf Bayerntour und geriet dabei ins Visier der hiesigen Ermittler. Laut Anklage bezahlte er um den 9. Juli mit insgesamt drei gefälschten 100- Euro-Scheinen Waren in Schechen und im Raum Rosenheim.

Eine Woche später wurde er als Beifahrer seines Bruders bei der Einreise in Kiefersfelden gestoppt. Dabei fiel dem kontrollierenden Beamten auf, dass sein italienisches Ausweispapier gefälscht war. Bei einer genaueren Durchsuchung wurden 70 Einhundert-Euro-Geldscheine in der Unterhose des Angeklagten gefunden.

Die hatte er sich nach eigenen Angaben in Italien beschafft. Dabei handelte es sich laut kriminaltechnischer Untersuchung mit großer Sicherheit um sogenannte Blüten der „Napoli-Group“. Die falschen Hunderter seien nur bei genauem Hinsehen als Fälschung zu erkennen, sagten die ermittelnden Beamten.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe umfassend ein. Demnach hatte er schon seit geraumer Zeit Probleme mit Drogen „und gemacht, was ich nicht machen sollte“. Er habe sich seine Sucht mit Diebstählen und Falschgeld finanziert und sei deshalb bereits dreimal verurteilt worden.

Nachdem er im April in Italien aus einer längeren Haft entlassen worden sei, habe er Arbeit gefunden. Da er schon seit 2013 ohne gültige Papiere sei, habe er sich zur Vorlage für seinen Arbeitgeber ein gefälschtes Ausweisdokument besorgt. Dabei habe er dann auch die Kontakte zu dem Geldfälscher bekommen und die falschen Hunderter gekauft, um Schulden zu bezahlen oder Gebrauchtwagen zu kaufen.

Andere Papiere als der Bruder am Steuer

Aufgefallen war der Marokkaner, weil er eine italienische Carta d’Identica hatte, während sein Bruder ein marokkanisches Ausweispapier mit italienischem Aufenthaltstitel vorgelegt habe, sagte der Grenzbeamte. Bei genauerer Betrachtung unter UV-Licht seien dann die Fälschungsmerkmale sichtbar geworden.

„Was muss denn noch passieren, damit ein Umdenken stattfindet“, fragte der Vertreter der Anklage und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Der Angeklagte sei bereits dreimal wegen Falschgeld in Haft gewesen und habe scheinbar nichts daraus gelernt. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er bereits sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte und ein Suizidversuch, der zeige, dass ihm alles über den Kopf gewachsen sei. Zudem habe er mit seiner Aussage eine langwierige Beweisaufnahme vermieden.

Verteidiger Salvatore Barba betonte, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handle und der Geldverkehr zu schützen sei. Allerdings habe sein Mandant durch sein Geständnis seine Taten glaubwürdig bereut. Er habe sich den gefälschten Ausweis nur besorgt, um Arbeiten zu können und Geld für eine Suchttherapie zu verdienen. „Dabei hat er den falschen Weg eingeschlagen“. Eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit einer Therapieauflage sei ausreichend.

Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil zwar unter dem Antrag der Anklagevertretung, „aber weniger war nicht drin“, sagte Richter Christian Merkel in der Urteilsbegründung. Unter anderem gebe es Zweifel am Zusammenhang zwischen den Straftaten und dem Drogenkonsum.

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