Gegen den „fliegenden Bau“

Werbetafeln ab einer bestimmten Größe heißen „fliegende Bauten“ und bedürfen einer Baugenehmigung. Die gab‘s von der Gemeinde Riedering nicht, vom Landratsamt schon. Den folgenden Prozess gewann die Gemeinde.
Klage gegen Entscheidung des Landratsamtes erfolgreich
Riedering – Ende des Jahres 2017 beantragte eine auf Außenwerbungen spezialisierte Firma auf einem Grundstück am östlichen Riederinger Ortseingang die Errichtung einer Werbetafel im Ausmaß von etwa 2,80 auf 3,80 Metern zur dauernden Verwendung. Bei dem Vorhaben sollte es sich um eine Anlage zur Frem