Flintsbach

Schuleinschreibung am 3. April

von Redaktion

Flintsbach – Die Schuleinschreibung an der Grundschule Flintsbach, Kirchplatz 10, findet am Mittwoch, 3. April, von 14.30 bis 17 Uhr statt.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 sechs Jahre alt werden. Durch die Einführung eines sogenannten Einschulungskorridors können die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, auf der Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Grundschule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Dabei durchläuft jedes Kind zunächst unverändert das Anmelde- und Einschulungsverfahren. Wenn die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden soll, müssen die Erziehungsberechtigten dies der Schule bis spätestens Freitag, 3. Mai, schriftlich mitteilen.

Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, werden ebenfalls erneut eingeschrieben. Der Rückstellungsbescheid zur Schuleinschreibung ist mitzubringen. Auf Antrag können auch Kinder eingeschrieben werden, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden.

Zur Schuleinschreibung istdie Geburtsurkunde (Stammbuch), die Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes und ein Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden mitzubringen.

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