Bürgerbegehren gegen Ratsbegehren

von Redaktion

Marktgemeinderäte Bad Endorf befürworten den Ausbau des Schulstandortes

Bad Endorf – Im zweiten Anlauf hat es nun geklappt: Die Neuauflage des Bürgerbegehrens in Bad Endorf erfüllt jetzt alle formalen Voraussetzungen, um zugelassen zu werden. Das Ziel der Initiative ist es, für den Neubau der Grundschule sowie den Hort einen Standort in der Ortsmitte von Bad Endorf zu suchen.

Parallel dazu wird es einen zweiten, vom Gemeinderat initiierten Bürgerentscheid, also ein sogenanntes Ratsbegehren, geben. Der Marktgemeinderat plädiert für den von der Gemeinde vorgesehenen Standort im Bereich der Mittelschule.

Ein Termin für das Begehren muss in Absprache mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens noch gefunden werden. Er wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte liegen, hieß es in der jüngsten Ratssitzung.

Das Bürgerbegehren für einen Grundschulstandort in der Ortsmitte hatte der Marktgemeinderat im November des letzten Jahres nicht zugelassen. Eine juristische Beurteilung hatte ergeben, dass Formulierung und Begründungen mit Mängeln behaftet waren – eine Auffassung, die von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes geteilt wurde. Die Neuauflage ist nun nicht zu beanstanden, auch die notwendige Unterschriftenzahl von mindesten 656 Unterzeichnern wurde mit 702 gültigen Unterschriften erfüllt. Der Marktgemeinderat beschloss deshalb in seiner jüngsten Sitzung die Zulassung des Bürgerbegehrens.

Vorübergehend unklar war in der Sitzung aber, ob man diesem Bürgerbegehren ein zweites, vom Rat initiiertes, gegenüberstellen sollte. Die Idee des Ratsbegehrens war ja aus der Absicht geboren worden, dem Bürgerwillen auf Mitentscheidung beim Schulstandort trotz Ablehnung des Bürgerbegehrens Rechnung zu tragen. Diese Möglichkeit zur Mitentscheidung ist nun durch das neue, korrekte Bürgerbegehren gegeben.

Fraktionsübergreifend waren deshalb einige Gemeinderäte der Meinung, man könne auf das Ratsbegehren verzichten. Denn die Erfahrung mit dem Bürgerentscheid über das Moorbad habe gezeigt, dass gekoppelte Bürgerentscheide die Abstimmungsberechtigten eher verwirrten. Es sei viel Aufklärungsbedarf über das rein Formale notwendig.

Demgegenüber stand die Ansicht, dass man ohne ein „eigenes“ Bürgerbegehren im Grunde nur gegen etwas, nämlich gegen den Wunschstandort der Bürgerinitiative in der Ortsmitte, argumentieren könne. Erst das eigene Begehren mache es möglich, positiv für den Standort an der Mittelschule zu werben.

Mehrheit im Rat für eigenes Begehren

Schlussendlich entschied sich der Marktgemeinderat in der Sitzung mit 11:6 Stimmen für die Durchführung eines eigenen Bürgerbegehrens. Unklar ist aber noch der genaue Termin für die Abstimmung über die beiden Entscheide. Rein formal müsste diese binnen drei Monaten, also bis zum 30. Juni, durchgeführt werden. Die Verwaltung der Gemeinde plädierte aber für eine Verlängerung der Frist, die dann Zeit bis Ende September gebe.

Damit bestehe die Chance, die Entscheide mit dem Volksbegehren zur Rettung die Bienen zusammenzulegen. Eine Tatsache, die, so Geschäftsleiter Martin Mühlnickel, nicht nur organisatorische Vorteile habe, sondern sich auch für den Bürgerentscheid positiv auswirke, weil dann von einer höheren Wahlbeteiligung ausgegangen werden könne.

Die Gemeindeverwaltung wird die Terminfrage in den nächsten Tagen noch einmal mit den Initiatoren des Bürgerentscheides besprechen, das Ergebnis wird in der nächsten Gemeinderatssitzung Ende April bekanntgegeben werden.

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