Stephanskirchen – Mehr Nachfrage als Angebot gibt es in der Gemeinde aktuell für stationäre Pflege. Direkt neben dem Leonhardihof verfügt die Gemeinde am Tulpenweg über ein Grundstück, das im Bebauungsplan schon für eine Pflegeeinrichtung vorgesehen ist. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutierten die Mitglieder darüber, ob dieses Grundstück auf den Markt gegeben werden soll.
Bereits im Sommer 2017 war ein Anwalt hinzugezogen worden, der die Gemeinde dahingehend beriet, wie sie die gewünschte Pflegeeinrichtung vergaberechtlich korrekt umgesetzt bekommt und das Grundstück dennoch ohne die oft umständliche kommunale Ausschreibung verkaufen kann.
Gewünscht ist eine stationäre Pflege, denn da herrscht in Stephanskirchen Mangel. 20 Personen, die stationäre Pflege gewünscht beziehungsweise gebraucht hätten, konnte laut Besitzer Alois Reif allein der Leonhardihof letztes Jahr nicht aufnehmen (wir berichteten).
Unterkunft auch für Demenzkranke
Neben der stationären Pflege sollen, so will es die Gemeinde, eine Kurzzeitpflege, Tagespflege, möglichst auch eine Wohngruppe für betreutes Wohnen, eine öffentliche Cafeteria und eine Unterbringung für Demenzkranke entstehen.
Ein Sachverständiger hat das Grundstück bewertet, das Gutachten liegt vor. Wenn sich der Ausschuss dazu entschließe, dann könnte Beate Göbel, die Liegenschaftsverwalterin der Gemeinde, die Fläche sehr schnell auf dem Markt anbieten. Sowohl zum Verkauf, also auch in Erbpacht, sollte dies von Interessenten gewünscht werden. Janna Miller (Die Grünen) wollte das „Filetstück“ lieber in Erbpacht vergeben, befürchtete aber, dass das zu viele Investoren abschrecken könnte. Was Göbel nicht ausschließen konnte.
„Und was machen wir, wenn mehrere Interessenten die Kriterien erfüllen?“, wollte Petra Schnell (CSU) wissen. „Im Gemeinderat abstimmen“, antwortete Bürgermeister Rainer Auer trocken.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, das Grundstück auf den Markt zu geben.