Vogtareuth – „Plötzlich schwer erkrankt – handlungsunfähig – was nun?“, darum ging es bei einer VdK-Infoveranstaltung. Rechtsanwalt Florian Haenisch aus Grafing unterschied in seinem kurzweiligen Vortrag penibel zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und erläuterte, was passiert, wenn man diese Vollmacht beziehungsweise Verfügungen nicht hat. Bei größeren Vermögen und/ oder Immobilienbesitz empfahl Haenisch notarielle Beurkundung. Nach seinem Referat beantwortete Haenisch noch viele individuelle Fragen der Besucher. Vordrucke für die „einfache Vorsorgevollmacht“ können unter www.bmjv.de – Vorsorgevollmacht – Service-Formulare, Muster und Vordrucke – Vorsorgevollmacht heruntergeladen werden.