Höslwang – Intensiv diskutiert wurde in der jüngsten Höslwanger Ratssitzung die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für Siegsdorf. Der Ort liegt im Außenbereich, es existiert kein Bebauungsplan. Laut Baugesetzbuch kann die Gemeinde für nicht mehr überwiegend landwirtschaftlich geprägte Bereiche durch eine Satzung bestimmen, dass innerhalb festgelegter Grenzen gebaut werden kann.
In der Vergangenheit wurden auch Außenbereichssatzungen für Gachensolden und Obergebertsham erlassen. Gemeinderat Josef Heinrichsberger sprach sich gegen den Erlass aus. Er argumentierte, dass Gewerbe sich auch in nicht mehr genutzten Stallungen niederlassen könnte. Außerdem seien bei Neubauten Probleme mit den von der Landwirtschaft ausgehenden Emissionen zu befürchten. Gegen sein Votum wurde mit 11:1-Stimmen der Aufstellung der Satzung zugestimmt.
Beraten wurde auch eine Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet Almertsham. Ein Bauwerber hat einen maroden alten Nussbaum entfernt und angeboten, außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zwei Bäume zu pflanzen. In der Diskussion stellten die Gemeinderäte fest, dass bei dem geplanten Bauvorhaben die zulässige Grundflächenzahl überschritten werde.
Zwei Bäume
als Ersatz pflanzen
Einstimmig wurde deshalb beschlossen, dass die Grundflächenzahl eingehalten werden müsse, und auf dem Baugrundstück ein Baum mit mindestens 20 Zentimeter Stammumfang und ein weiterer Obstbaum gepflanzt werden muss.
Nur informativ stellte Bürgermeister Matthias Maier dem Gremium den Bauplan für eine Produktionshalle mit Büroflächen im Gewerbegebiet Almertsham vor. Das Gebäude entspricht den Vorgaben im Bebauungsplan und müsse nicht vom Gemeinderat abgesegnet werden. Daraus entwickelte sich eine Diskussion bezüglich der Entwässerung des Grundstückes. Es fällt nämlich Niederschlagswasser von rund 1200 Quadratmeter Dach- und Freifläche an. Die Gemeinderäte waren der Ansicht, dass die vorhandene Ableitung zum Regenrückhaltebecken nicht ausreichend sei. Die vorhandenen Leitungen sollen jetzt von einem Ingenieurbüro überprüft werden.