Streit um Mehrfamilienhaus geht weiter

von Redaktion

Bauwerber will sich mit Ablehnung seines Antrags nicht abfinden

Großkarolinenfeld – Mit der Ablehnung will er sich nicht abfinden: Der Bauwerber, dessen Antrag auf Bau eines Mehrfamilienhauses in Tattenhausen abgelehnt wurde, fordert die Gemeinde Großkarolinenfeld auf, die Zufahrtsstraße auszubauen. Dieser wollte ein bestehendes Bauernhaus abreißen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus errichten. In der Sitzung des Großkarolinenfelder Gemeinderates wurde einstimmig eine Ablehnung erteilt, da die vorhandene Zufahrtsstraße rein rechtlich nicht über die nötige Breite von drei Metern verfügt.

Tatsächlich ist der Weg zwar breit genug für Müllabfuhr oder Feuerwehr. Die Fahrzeuge fahren aber teilweise auf privaten Grund der Anwohner, was bisher von diesen geduldet wurde.

In einem Schreiben an die Gemeinde, das der Bauwerber an das OVB weitergegeben hat, kritisiert dieser die Ablehnung seines Vorhabens. Die Straße werde für die öffentliche Versorgung genutzt, wie etwa durch die Feuerwehr oder landwirtschaftlichen Verkehr. „Jetzt heißt es, dass diese öffentliche Versorgung nicht mehr gesichert ist“, schreibt der Bauwerber. Er monierte außerdem, dass andere Bauvorhaben in der Nachbarschaft auch realisiert werden konnten.

Laut Gemeindeverwaltung hat aber in jüngerer Vergangenheit hauptsächlich der Bauwerber dort gebaut. Er hat im Jahr 2013 ein bestehendes Stall- und Tennengebäude abgebrochen und auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit fünf Parteien eingerichtet. Sonst wurde lediglich im Jahr 2011 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage auf einem Nachbargrundstück errichtet, 2007 das Schwimmbadareal erweitert, dessen Zufahrt aber für Pkw gesperrt ist. „Bei den anderen Bauvorhaben haben die Nachbarn bisher per Unterschrift zugestimmt“, erklärte Bürgermeister Bernd Fessler (Parteifrei). Das sei nun aber nicht der Fall – im Gegenteil seien sie „massiv dagegen“ aufgetreten.

Der Hintergrund: Nachdem der Bauwerber bereits ein Mehrfamilienhaus errichtet und nun ein Weiteres beantragt hat – insgesamt wären es wohl zehn Wohneinheiten – sorgten sich die Nachbarn um die Anfahrts- und Parkplatzsituation. Sie befürchten, dass neue Anwohner oder deren Gäste vermehrt auf privatem Grund parken könnten – insbesondere, da die Grundstücksgrenzen nicht ersichtlich sind.

Ein mögliches Szenario wäre, dass die Nachbarn das Befahren oder Beparken ihres Privatgrunds nicht länger dulden. Wenn die Gemeinde das Vorhaben nun genehmigt hätte, wäre denkbar, dass die Nachbarn von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch machen und ihre Grundstücke – etwa mit einem Zaun – abgrenzen. Dann wiederum käme der Bauwerber nicht zu seinem Grund und könnte im schlimmsten Fall trotz Baugenehmigung nicht bauen. Dann hätte er sich mit Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinde wenden können – wogegen sich diese mit der Ablehnung des Antrags absichern wollte.

Gemeinde soll Erschließungspflicht nachkommen

In seinem Schreiben forderte der Bauwerber nun die Gemeinde auf, ihrer Erschließungspflicht für die Schmiedgasse nachzukommen. Diese auf drei Meter auszubauen, ist aber nicht so einfach. „Auf längere Sicht werden wir nicht umhin kommen, dort einen Bebauungsplan aufzustellen“, räumte Fessler ein. „Doch damit werden wir uns keine Freunde machen“, meinte er. Denn um die nötige Breite für die Straße zu bekommen, müsse man Grund von den Nachbarn erwerben oder im Notfall enteignen. Außerdem gebe es für Bauvorhaben dann wahrscheinlich Wohneinheitenbeschränkungen – so dass auch dann der Bauwerber in der gewünschten Größe wahrscheinlich nicht bauen könnte.

Artikel 1 von 11