Schechen – Schon seit einiger Zeit würden einige Anwohner von kleineren Ortsteilen gerne bauen. Das Problem: Orte wie Marienberg, Wieden oder Kaps liegen im Außenbereich, eine bauliche Entwicklung ist dort rechtlich kaum möglich.
Bereits 2018 hat die Gemeinde Schechen von der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern eine landesplanerische Einschätzung bekommen. Das ernüchternde Ergebnis: Alle geprüften Orte seien wegen geltender Raumordnungs- oder Landesentwicklungspläne durch ihre stark landwirtschaftlich geprägten Lagen nicht geeignet für eine Siedlungsentwicklung. Lediglich für Kaps sei eine maßvolle bauliche Entwicklung denkbar.
Nach Rücksprache mit Vertretern des Landratsamts Rosenheim, welche geringe Möglichkeiten höchstens an der Durchgangsstraße sahen, entschied man sich in Schechen, ein erstes Bebauungskonzept für Kaps ausarbeiten zu lassen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates zeigte sich nun, dass die Situation weiterhin schwierig ist. Denn die Verwaltung hatte auf Anfrage vom Landratsamt die Information bekommen, dass man Kaps bauplanungsrechtlich weiterhin dem Außenbereich zuordnet.
Franz Fuchs vom Planungsbüro Fuchs, der sich mit einem Bebauungskonzept befasst hatte, erklärte: „Eine Außenbereichssatzung hat relativ wenig Möglichkeiten für Erweiterungen, Neubauten sind kaum möglich.“ Eine bauliche Erweiterung würde eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern, bei welcher die Gemeinde entscheiden müsste, welche baulichen Siedlungsansätze in Frage kommen. Das Problem: die Variante aus Flächennutzungsplanänderung mit Bebauungsplan ist die teuerste und langwierigste. Mit zwei Jahren und großen Widerständen etwa von Seiten des Umweltschutzes müsse man da schon rechnen, so der Planer. Bei einer Kombination von Außenbereichssatzung und Bebauungsplan sei es nicht sicher, ob das Landratsamt mitmache. Am einfachsten sei eine Bebauung mit einer Innenbereichssatzung, denn dabei könnte man vorhandene Lücken in Ortsbild füllen oder Flächen mit dazu nehmen.
Planer Fuchs machte daher den Vorschlag, es über eine Innenbereichsatzung zu versuchen. Das Landratsamt müsse eine solche Satzung nicht genehmigen, doch wenn die Behörde die Lösung nicht mittrage, hätte das spätestens bei den Bauanträgen Konsequenzen. Sinnvoll sei es daher schon, im Einvernehmen mit dem Landratsamt zu handeln.
Da es durchaus strittig sei, welches Baurecht in Kaps anzuwenden sei, sei es zumindest einen Versuch wert. Das sahen auch die Mitglieder des Gemeinderates so. Einstimmig beschlossen sie, bei der Siedlungsentwicklung von einer Innenbereichslage auszugehen und unter Berücksichtigung der bisherigen Bauwünsche einen Klarstellungs- und Einbeziehungsentwurf erarbeiten zu lassen.