Raum für alternative Bestattungsformen

von Redaktion

Erweiterung auf 4400 Quadratmetern – Ausschreibung für Gedenkwaldgarten Au

Au – „Begrenzt ist das Leben, unendlich die Erinnerung“ – dieser Spruch zierte ein Spiralringbuch im Gedenkwald in Au. Der gemeindliche Friedhof erlaubt seit zehn Jahren alternative Bestattungsformen. Diese sind bei den Trauernden beliebter denn je. Die Anfragen danach sind stetig steigend.

Deshalb beabsichtigt die Gemeinde Bad Feilnbach bereits seit sieben Jahren – zwischenzeitlich ruhte das Vorhaben – eine Erweiterung des Areals. Auf der benachbarten 6600 Quadratmeter umfassenden Wiese – jetzt hinter der Buchenhecke – sollen auf 4400 Quadratmetern entsprechende Bestattungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Baumbestattung

bei 30 Prozent

Folgende Aufteilung ist dabei aufgrund der bisherigen Erfahrungen vorgesehen: 30 Prozent Baumbestattung, 20 Prozent Feldbestattung, 20 Prozent Wiesenbestattung, ein Prozent Kinderbestattung sowie Tot- oder Fehlgeburten und 29 Prozent für weitere Bestattungsformen. Die Kommune geht – aufgrund der bisherigen Erfahrungen – davon aus, dass mit circa 125 Bestattungen/Beisetzungen pro Jahr dort zu rechnen ist. „Dabei ist zu beachten, dass der Friedhof für jedermann als letzte Ruhestätte dienen kann und nicht nur für Feilnbacher Bürger“, so Florian Brandl von der gemeindlichen Friedhofsverwaltung gegenüber unserer Zeitung.

Jetzt lag dem Gemeinderat die Ausschreibung zur Konzeption, Planung, Errichtung, Verwaltung, Pflege und Finanzierung der überregionalen Friedhofsanlage vor. Die Erweiterung hatte der Gemeinderat – wie berichtet – bereits beschlossen. Informell wurde das Gremium nun über die Ausschreibung informiert. Ende 2019 soll die Maßnahme bereits abgeschlossen und der zusätzliche Bereich nutzbar sein. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Kommune. Die notwendige Grunddienstbarkeit zum Betrieb eines Friedhofs ist vorhanden.

Die Widmung erfolgte im November 2002. Die Friedhofsanlage soll letztlich – so eine Auflage aus der Ausschreibung – digital und in Papierform als Grabkataster der Friedhofsverwaltung übergeben werden. Es sei darauf zu achten, dass alle Bestattungsplätze mit eigenständiger Grabnummer versehen sind.

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