Flutmulde: Umbau auf eigene Kosten

von Redaktion

Gemeinderat Halfing genehmigt Antrag, knüpft aber Bedingungen daran

Halfing – In Sachen Umgestaltung der Flutmulde tut sich was: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag auf Neuberechnung und Umgestaltung des Geltungsbereichs für das Überschwemmungsgebiet bei der Flutmulde am südwestlichen Ortsrand genehmigt.

Von höherer Stelle prinzipiell vorstellbar

Bürgermeister Peter Böck (CSU) ging näher auf den Antrag ein. Um die „Gedankenspiele hinsichtlich einer möglichen Bebauung“, so Böck, weiter fortzuspinnen, habe es schon einen Erörterungstermin beim Landratsamt zum Erlass der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Halfinger Dorfbach gegeben.

Sowohl das Landratsamt in Rosenheim als auch das Wasserwirtschaftsamt könnten sich die beantragte geringfügige Änderung des Geltungsbereiches vorstellen, erklärte der Gemeindechef. Allerdings müssten die notwendigen Umgestaltungsarbeiten vor dem Erlass einer Verordnung durchgeführt werden.

Die SAK-Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Traunstein habe Berechnungen angestellt, so Bürgermeister Böck. So dürfte es sich laut deren Planungen und Berechnungen um eine auszugleichende Fläche von ca. 365 Kubikmeter handeln, was im Verhältnis zur Gesamtgröße der Flutmulde von circa 29000 Kubikmeter einen relativ kleinen Bereich darstelle.

Das Landratsamt habe hierzu erklärt, zunächst die Entscheidung des Gemeinderates zum Antrag abzuwarten. Im Falle einer Zustimmung werde das Landratsamt diese vermutlich noch vor der Festsetzung durchführen lassen. Bei einer Ablehnung durch den Gemeinderat werde die Verordnung wohl so wie aktuell berechnet und geplant erlassen. Gemeindeoberhaupt Peter Böck ergänzte, dass sich der Antragsteller in einem Gespräch bereit erklärt habe, die Kosten für die Neuberechnung und für die bauliche Umgestaltung wie Erdarbeiten selbst zu übernehmen.

Mit einer Enthaltung stimmte das Halfinger Gremium schließlich für den Beschluss. Allerdings müsse der Antragsteller schriftlich die Kostenübernahme für die Planung zusichern und ebenso, dass die baulichen Umgestaltungsmaßnahmen auf den Grundstücken des Antragsstellers erfolgen werden. Zustimmung des Gremiums solle „ohne einen Anspruch auf Umsetzung oder Zustimmung durch die Fachbehörden, insbesondere Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt“ erfolgen und stelle auch keine „Zusicherung für eine spätere Bebauung beziehungsweise eine Zustimmung zu einer Änderung des Bebauungsplanes „Rosenheimer Bussardstraße“ dar.“

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