Gericht: Kein Abbau über 758 Metern

von Redaktion

Gemeinderat Nussdorf Einvernehmen zu Steinbrucherweiterung verweigert

Nußdorf – „Betroffenheit äußern“. Dazu rät in diesen Tagen die Gemeinde Nußdorf und wendet sich an alle Haushalte, um ihre Bürger über den aktuellen Stand zum Steinbruchbetrieb in Überfilzen zu informieren, erklärte Nußdorfs Bürgermeister Sepp Oberauer in der letzten Gemeinderatssitzung.

Wie bereits berichtet haben die Südbayerischen Portlandzementwerke Rohrdorf einen „Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur bestehenden Genehmigung des Gesteinsabbaus im Steinbruch Nußdorf/Überfilzen“ gestellt und möchten nun zehn Millionen Tonnen Gestein auf einer Fläche von rund zwei Hektar in den kommenden 50 Jahren abbauen. Das Landratsamt forderte in diesem Zusammenhang die Gemeinde auf, ihr gemeindliches Einvernehmen dazu abzugeben, was der Gemeinderat jedoch einstimmig ablehnte.

Dem Antrag zufolge soll der Gesteinsabbau auf einer Erweiterungsfläche von 2,034 Hektar nun wieder oberhalb von 758 über Normalnull (NN) über der Sichtschutzwand hinaus bis über die „Garwand“ weitergehen. „Die Sichtschutzwand soll den Blick in den Steinbruch dauerhaft verwehren“, forderte der Rathauschef, „denn seit Beginn des Abbaubetriebs war das eine der zentralen Forderungen für die Gemeinde, als auch für das Landratsamt.“

Inhalt des Antrages ist nicht nur Abbau von Gestein auf einer Erweiterungsfläche, sondern auch die Anhebung der Bruchsohle, die Neudefinierung der Böschungsneigungen, die Anpassung der Zwischenbermen sowie eine „Konsolidierung“ der Gesamtgenehmigung.

Weiterhin wird geplant, dass die Zu- und Abfahrt zu den Bermen fünf und sechs vor der Sichtschutzwand stattfindet. Der zunächst vorgesehene Abbauzeitraum von 145 Jahren soll nun auf 50 Jahre reduziert werden. Damit werden pro Jahr rund 200 000 Tonnen Gestein gefördert und zum Zementwerk nach Rohrdorf gebracht.

Die Gemeinde befürchtet, dass damit 51 bisher schützenden Nebenbestimmungen entfallen und die deutlich sichtbaren vorbereitenden Abräumarbeiten oberhalb 758 Meter über NN dann genehmigt fortgesetzt werden. Außerdem wünscht die Gemeinde, dass die Rekultivierungsplanung angepasst und Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterungsflächen festgelegt werden.

Nach Auffassung der Gemeinde widerspricht der jetzt beantragte Abbau oberhalb dieser Höhenlinie den bisher vereinbarten Bestimmungen und Nebenbestimmungen, einschließlich aller Arbeiten und für die Zu- und Abfahrten vor der Sichtschutzwand. Die Erweiterung des Steinbruchs führe zu einer schweren Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart und des Erholungswerts der Landschaft nach dem Baugesetzbuch sowie zu einer Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Abbauwunde sei vom gesamten Rosenheimer Becken aus sichtbar und würde in die östliche Gebirgsflanke des sonst idyllischen Tourismusgebietes verunstaltend einschneiden.

Daher sei für die Gemeinde kein Grund ersichtlich, weshalb der Sachverhalt heute anders zu beurteilen wäre, so Oberauer. So sah das auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der mit seinem Beschluss vom Dienstag den weiteren Gesteinsabbau selbst, sowie für alle einen Gesteinsabbau vorbereitenden Maßnahmen, die jenseits einer Höhe von 758 Meter stattfinden, untersagte. In einer öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamts Rosenheim zum Antrag vom April heißt es dazu: „Die Antragstellerin (SPZ) teilt die rechtliche Auffassung nicht und geht davon aus, dass im Bereich der Abbauplanung vom September 1993 auch oberhalb von 758 Metern über NN eine rechtsgültige Abbaugenehmigung vorliegt.“

Einwendungen bis Ende Juni möglich

Jeder Bürger hat noch die Möglichkeit Einwendungen gegen die Steinbrucherweiterung vorzubringen. Diese müssen schriftlich bis spätestens zum 28.Juni bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Rosenheim eingegangen sein. Am 23.Juli ab 9.30 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Landratsamts eine öffentliche Erörterung statt. Oberauer richtete sich dazu direkt an die zahlreich zur Sitzung erschienenen Nußdorfer und sagte: „Nach dem 28. Juni haben Sie keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Wenn sie sich betroffen fühlen, dann handeln sie jetzt.“

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