Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Haidenholzstraße/Ringstraße/Hermann-Löns-Straße“ gebilligt. Durch die Änderung soll in einem Teilbereich des Betriebsgeländes der Firma Südeloxal die zulässige Gebäudehöhe erhöht werden. In der Zeit von Donnerstag, 13. Juni, bis Montag, 22. Juli, liegt der Entwurf der Planänderung mit Begründung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09 im ersten Stock, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.