Meisham: Änderung des Bebauungsplans zugestimmt

von Redaktion

Stellungnahmen verschiedener Behörden – Anfragen bezüglich der Bepflanzung mit Obstbäumen

Eggstätt – Einstimmig votierten die Eggstätter Gemeinderatsmitglieder jetzt für den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung im Eggstätter Ortsteil Meisham. Schon im Frühsommer 2018 hatte das Gremium dem Antrag grünes Licht gegeben. Da der Baukörper in dem Antrag aber leicht verschoben werden sollte, verwies das Landratsamt Rosenheim in einer Stellungnahme darauf, dass diese Verschiebung eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig mache.

Für den geänderten Bebauungsplan seien nun einige Stellungnahmen eingegangen, so Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser. Die Untere Naturschutzbehörde und das Vermessungsamt hätten keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Das Wasserwirtschaftsamt habe angemahnt, dass auf wild abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen zu achten sei, und dass entsprechende Vorkehrungen bei der geplanten Bebauung wie eine weiße Wanne oder Schutzmaßnahmen im Keller zu treffen seien.

Kaiser verwies auf den fertigen Bauantrag: Der Bauantrag sehe keinen Keller vor und es gebe auch einen Bewässerungsplan. Somit sei es nicht notwendig, die Hinweise eigens im Bebauungsplan mitaufzunehmen. Ein weiterer behördlicher Hinweis betraf die Anpflanzung von Obstbäumen und das Pflanzgebot. Dies sei schon in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes vom 27. Mai 1997 geregelt, merkte Kaiser an.elk

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