Vorteile für Ehrenamtliche in Aschau

von Redaktion

Ehrenamtskarte Gemeinderat beschließt freien Eintritt für diverse Einrichtungen

Aschau – In Aschau erhalten die Inhaber einer bayerischen Ehrenamtskarte künftig freien Eintritt auf Schloss Hohenaschau und im Museum sowie in die gemeindliche Sauna. Der Pächter des Freibades hat zugesagt, dass er sich der Regelung anschließen will und ebenfalls die mit der Verleihung dieser Karte vorgesehenen Vergünstigungen gewähren will. Ausführlich befasste sich der Gemeinderat damit, Aschau mit möglichst vielen Einrichtungen und Geschäften in die Liste der Ansprechpartner mit einzubringen.

Mit der Ehrenamtskarte sind bayernweit viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vorteile bei Einrichtungen des Freistaates, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden.

Gültig in

ganz Bayern

Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für Aschau und den Landkreis Rosenheim, sondern für ganz Bayern. So können Karteninhaber aus Aschau und dem Landkreis Rosenheim auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten nutzen.

So ging es im Gemeinderat nicht um die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements Aschauer Bürger durch die Vergabe einer eigenen Karte, sondern darum, den Inhabern einer bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen im Ort zu gewähren – durch freien Eintritt oder einen reduzierten Eintrittspreis. Eine kostenfreie oder preisreduzierte Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen war – anders als in vielen Gemeinden des Landkreises – bisher in Aschau nicht da.

Bei der Diskussion im Aschauer Gemeinderat stellten die Ratsmitglieder fest, dass lediglich ein Besuch des Schlosses und der gemeindlichen Sauna mit Vergünstigungen gewährt werden könne. Weitere Möglichkeiten gebe es nicht, da man als Gemeinde nicht über private Einrichtungen wie die Kampenwandbahn oder verpachtete wie das Freibad verfügen könne. Dennoch könne die Gemeinde die Betreiber als Partner gewinnen und dazu noch zahlreiche Geschäftsinhaber auf ihre Mitwirkung ansprechen.

Mit der bayerischen Ehrenamtskarte will der Freistaat ein Zeichen für bürgerschaftliches Engagement setzen. Es gibt zwei Arten von Ehrenamtskarten: die goldene und die blaue. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig und beschränkt sich auf ausgewählte Personenkreise: die Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten, Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz haben sowie Ehrenamtliche, die mindestens 25 Jahre mindesten fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich für die Allgemeinheit tätig waren.

Die Gültigkeitsdauer der blauen Ehrenamtskarte ist auf drei Jahre begrenzt. Sie kann an Bürger ab 16 Jahren verliehen werden, die sich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder seit zwei Jahren für ihre Gemeinde tätig sind. reh

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