Aufs falsche Gleis geraten

von Redaktion

Anstatt nach Österreich brachte ein Nigerianer drei Kilogramm Cannabis mit dem Zug nach Deutschland. Dort wurde er mit der Droge geschnappt und muss nun für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Rosenheim/Bad Endorf – Ein nigerianischer Bauarbeiter, der bereits einige Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet hatte, versuchte, aus einem Flüchtlingscamp bei Neapel erneut dorthin zurückzukehren. Warum er Österreich überhaupt verlassen hatte, war aus den etwas verwirrenden Aussagen des 26-Jährigen bei der Gerichtsverhandlung nicht klar zu ermitteln. Jedenfalls, so berichtete er vor dem Schöffengericht Rosenheim unter Vorsitz von Richter Stefan Tillmann, habe er kein Geld gehabt, um die Fahrt aus Italien nach Österreich zu finanzieren.

Ein anderer Nigerianer habe ihm dann angeboten, die Fahrt zu bezahlen, sofern er für ihn ein Paket nach Linz transportieren würde. Er habe sich einverstanden erklärt, und so war er mit diesem Paket im Gepäck bis Salzburg gekommen. Dort sei er dann falsch umgestiegen beziehungsweise sei im falschen Waggon geblieben und an einen Zug nach München angekoppelt worden. So genau konnte er dies nicht beschreiben. Jedenfalls habe er nach Linz gewollt und nie die Absicht gehabt, nach Deutschland einzureisen. Bei Bad Endorf geriet er schließlich in eine Kontrolle der Bundespolizei. Dabei, so die Darstellung des Vorgangs in der Gerichtsverhandlung, wurde dann das Cannabis in seinem Koffer gefunden.

Laut Zeugenaussagen versuchte der Angeklagte, bei der Kontrolle zu fliehen, wobei er sich mit Gewalt gegen seine Festnahme gewehrt habe. Vier Beamte waren schließlich nötig, den Angeklagten in seiner Panik zu überwältigen. Er habe – so die Aussage des Nigerianers – das fragliche Paket nicht kontrolliert und nicht gewusst, was es enthielt. Allerdings hätte er durchaus vermutet, dass es sich um illegale Ware handle.

Ob der Nigerianer tatsächlich nach Linz gewollt hatte, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei ermitteln. Laut des Sachbearbeiters der Kripo Rosenheim sei dies entsprechend der Fahrpläne aber durchaus möglich.

Der Staatsanwalt hielt dies in seinem Schlussvortrag für eine glatte Schutzbehauptung. Er beschuldigte den Nigerianer der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Beamte. Alleine wegen der großen Menge sei eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten geboten.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, hielt dagegen, dass es nicht belegbar sei, dass sein Mandant tatsächlich nach Deutschland habe einreisen wollen. Insoweit handle es sich nicht um eine „absichtliche Einfuhr“ von Drogen. Deshalb sei sein Mandant nur wegen des Besitzes von Cannabis zu verurteilen. Auch habe er sich bei seiner Verhaftung aus purer Panik widersetzt und zu keinem Zeitpunkt die Beamten verletzen wollen. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die man angesichts der Umstände zur Bewährung aussetzen könne. Immerhin habe sich sein Mandant nun schon fast sechs Monate in Untersuchungshaft befunden.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beabsichtigte Einfuhr tatsächlich nicht zweifelsfrei beweisbar sei. Allerdings könne der Angeklagte wegen der großen Menge der transportierten Drogen auch nicht auf Bewährung auf freien Fuß kommen. Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis lautete deshalb das Urteil des Schöffengerichts.

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