Rohrdorf/Nußdorf – „Wir haben uns bewusst für ein öffentliches Verfahren entschieden“, sagt Mike Edelmann, Geschäftsführer des Südbayerischen Portland-Zementwerks (SPZ) in Rohrdorf, und berichtet in einem Gespräch mit dem OVB darüber, wie es zu dem kürzlich gestellten Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur bestehenden Genehmigung des Gesteinsabbaus im Steinbruch Nußdorf/Überfilzen gekommen ist. Ein Antrag, der in den letzten Tagen und Wochen für Verärgerung in der Nußdorfer Bevölkerung sorgte (wir berichteten).
An 130 Standorten beschäftigt die SPZ rund 2000 Mitarbeiter, davon sind allein in Rohrdorf 250 Mitarbeiter tätig. Hier wird aus dem gewonnenen Kalkstein Zement hergestellt. „Zement ist ein begehrter Baustoff, den wir im Umkreis von rund 150 Kilometern für Bauvorhaben aller Art ausliefern, quasi ein Produkt aus der Region für die Region“, erklärt Edelmann.
Genehmigung
von 1980
Nachdem der Steinbruch 1961 in Betrieb genommen wurde, stellten die Ingenieure bald fest, dass das Gestein am Heuberg sehr rein und damit wertvoll ist. „Bei einer Jahresfördermenge von rund 200000 Tonnen bedeutet dies im Vergleich zu Gestein anderer Steinbrüche eine Reduzierung um 10000 Tonnen CO2, die im Gestein gebunden sind“, erläutert Anton Bartinger. Er ist Prokurist der SPZ und für die technische Leitung zuständig. Daher haben die Verantwortlichen bereits 1980 eine Genehmigung auf Erweiterung des Steinbruchs erwirkt. „Mit dieser Erweiterung hat auch die Sichtschutzwand teilweise ihre ursprüngliche Bedeutung verloren“, sagt Bartinger, „da der Abbau nun auch rund 90 Meter höher stattfinden kann“.
Edelmann verweist unter anderem auf ein Modell vom Steinbruch, das damals extra angefertigt worden sei, um den Verantwortlichen in der Gemeinde, im Landratsamt und den Bewohnern zu zeigen, wie sich das Abbaugebiet bis auf eine Höhe von 848 Meter über Normalnull verändern wird. „Daher mussten wir annehmen, dass das Bewusstsein für die Endhöhe des Abbaus vorhanden war. Leider deckte erst die Zeit auf, dass das nicht so war, nachdem wir mit dem genehmigten Abbau oberhalb begonnen hatten“, so Edelmann.
Wie die nun umstrittene Höhe von 758 Metern als Abbaugrenze zustande gekommen ist, ist für die beiden Herren nicht nachvollziehbar. Nach den zahlreichen Diskussionen in den letzten Monaten und dem letzten Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 28.Mai 2018 hatte sich die Geschäftsleitung dazu entschieden, eine endgültige Klärung über einen Abbau von 758 Meter herbeizuführen. Überdies hatte das Gericht in seinem Urteil festgehalten, dass über die Hauptsache noch zu entscheiden sei.
„Unser neuer Antrag umfasst lediglich einen räumlichen Umgriff, wie er seit 1980 beschrieben und bereits genehmigt ist. Nicht mehr und auch nicht weniger“, betont Edelmann und wiederholt deutlich, dass man sich bewusst für ein öffentliches Verfahren entschieden habe, um nun allen Beteiligten und Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beziehen, die nach dem Abwägungsverfahren gegebenenfalls zu Maßnahmen führen könnte.
Für Abraum kein Transport per Lkw
„Wir unternehmen alles, um den Abbau für die Bürger verträglich zu gestalten“, betont Bartinger. So wird beispielsweise am Ende eines Arbeitstages im Bedarfsfall die Straße in Richtung Überfilzen gereinigt. Kalkstein wird witterungsbedingt nur an regnerischen Tagen gestürzt, sodass die Staubbelastung gering gehalten werde. „Wir könnten diese Immissionen auch weiter senken, wenn wir statt des Verstürzens den Abraum des Kalksteins mit Lkws abtransportieren könnten. Das war aber in der Genehmigung von 1980 so nicht vorgesehen und die Gemeinde wünscht auch keinen Transport über die vorhandene Forststraße im Steinbruch. So ist es nun vereinbart und daran halten wir uns auch“, fügt Edelmann an.
Der Abtransport erfolgt ausschließlich über die genehmigte Route über die Betontrasse und über die A93 außerhalb des Dorfes zum Werk Rohrdorf. Die beauftragten Speditionen seien angewiesen worden, darauf zu achten, dass hiervon nicht abgewichen wird.
Bei der geplanten jährlichen Abbaumenge seien es rund 30 Lastwagen pro Tag beziehungsweise drei Lkw pro Stunde, die hier verkehren würden.
Eine Brecheranlage im Steinbruch wurde bereits vor 15 Jahren außer Betrieb genommen. Sprengungen erfolgten gezielt und geplant, sodass es zu keiner größeren Staubbelastung und zu keinen Erschütterungen kommen könne. „Alle Sprengungen werden von uns Wochen zuvor sorgfältig geplant, seismologisch gemessen und dokumentiert. Die Werte dafür liegen deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgrenzen von denkmalgeschützten Gebäuden“, sagt Bartinger.
Keine Sprengung an der Sichtschutzwand
Mit dem Vorwurf konfrontiert, dass kürzlich Sprengungen an der Sichtschutzwand unternommen wurden, weisen die beiden Herren diesen zurück. Denn die Sichtschutzwand verfüge über ein zusätzliches Polster, das man bewusst stehen gelassen habe. Aus diesem zusätzlichen Polster sei nun ein Stück herausgebrochen, was allerdings die genehmigte Wandstärke nicht gemindert hätte. Vermeintliche Bohrlöcher stammten noch aus alten Zeiten.
Alle Arbeiten im Steinbruch würden durch Fachleute geplant und von renommierten Sachverständigen regelmäßig begutachtet. „Bei aller Sorgfalt unter Einhaltung aller Auflagen und Gesetze können wir nicht ausschließen, dass mal etwas nicht regelgerecht läuft“, räumt Edelmann ein. „Wenn das der Fall sein sollte, können sich die Anwohner während der Geschäftszeiten an den SPZ wenden, dann werden wir dem Sachverhalt sofort nachgehen“, beteuert er.
Um für mehr Transparenz zu sorgen, ist geplant, eine Webcam einzurichten und die Bilder via der Rohrdorfer Webseite zur Verfügung zu stellen.