Die Mauer ist zu hoch und muss weg

von Redaktion

Gemeinderat Amerang Stützmauern bis 1 Meter in Ordnung – 2,50 Meter keinesfalls

Amerang – Muss nun zurückgebaut werden – oder wäre das „die Härte“? Der Bau von Stützmauern wurde von einigen Grundstücksbesitzern am Schlossfeld etwas großzügiger ausgeführt als im Bebauungsplan festgesetzt. Dies hat die Untere Bauaufsichtsbehörde festgestellt und bei der Gemeinde nachgefragt, ob sie an den Vorgaben im Bebauungsplan festhalten und gegebenenfalls einen damit verbundenen Rückbau der Anlagen möchte.

Erlaubt sind Stützmauern, Abgrabungen, Aufschüttungen und Anböschungen bis zu einer Höhe von 80 Zentimetern – soweit sie für die Gestaltung der privaten Freiflächen erforderlich sind. Lage und Höhe sind dabei dem Verlauf des natürlichen Geländes anzupassen. Im Schlossfeld wurden dagegen Grenzen zu Nachbargrundstücken errichtet, die augenscheinlich nicht mit den Festsetzungen konform waren, wie der Gemeinderat bei einer Ortsbesichtigung feststellte.

In der Bewertung war man sich darüber einig, dass das natürliche Gelände bei den betroffenen Grundstücken ein deutliches Gefälle aufwies, das entsprechende Anpassungen erforderlich machte. Den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechend, sollten die Maßnahmen innerhalb der Bauparzellen erfolgen. Die Grundstücksverhältnisse erschwerten dies jedoch, weil die Umsetzung bei den benachbarten Anwesen nicht gleichzeitig erfolgte und sich dementsprechend die Maßnahmen an den früher ausgeführten Bauten orientierten.

Aus Sicht des Rats hätte die nachträgliche generelle Durchsetzung der Festsetzungen bei einigen Grundstücken eine „nicht gewollte Härte“ zur Folge. Einzig Andreas Schauberger (ÖDP) konnte beim Vollzug der Vorgaben keine besondere Härte erkennen. „Die Eigentümer haben von der Gemeinde günstig ein Grundstück erworben. Da kann man schon erwarten, dass sie die Vorgaben einhalten“. Matthias Schmid (SPD) war der Ansicht, dass künftig bei Baugebieten zeitnäher nachgeschaut werden solle, ob die Vorgaben eingehalten werden, damit nicht nach Jahren „die Härte“ eintrete, die ein Rückbau zur Folge hätte. Simon Strell (CSU) gab zu bedenken, dass bei einem Rückbau dann möglicherweise das Wasser des Nachbarn auf das Grundstück laufe. Deshalb solle eine Höhe von einem Meter zugelassen werden.

Geschäftsleiter Helmut Stadler erläuterte, dass bei den betroffenen Grundstücken die Mauern nicht von oben abgebaut sondern von unten aufgefüllt werden sollte und, dass bei diesen Grundstücken die Mauern zur Geländeabstützung zugelassen werden sollten.

Per Bebauungsplan Exzesse verhindern

Rupert Rußwurm (CSU) fand, dass man bei den ursprünglichen Festsetzungen von 80 Zentimeter bei Grenzmauern bleiben und Mauern auf dem Grundstück mit einem Meter ermöglichen solle. Konrad Linner (SPD) pflichtete ihm weitgehend bei, regte aber an, „beim Grenzbebau individuell zu schauen“.

Die Räte einigten sich darauf, den Bebauungsplan so zu ändern, dass künftig, neben den bereits möglichen grenznahen Stützmauern mit 80 Zentimetern auch Mauern auf dem Grundstück mit 100 Zentimetern zulässig sind.

Damit sollen Exzesse verhindert werden, wie beispielsweise eine geschätzt 2,50 Meter hohe Mauer, die die Räte beim Ortstermin in Augenschein nahmen. Sie muss nun zurückgebaut werden.

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