Ortsdurchfahrt wird ausgeweitet

von Redaktion

Gemeinderat Pittenhart Änderung gebilligt, Ortsschilder werden nicht versetzt

Pittenhart – Die Tiefbauabteilung im Landratsamt beabsichtigt, den als Ortsdurchfahrt geltenden Bereich der durch Pittenhart führenden Kreisstraße in Richtung auf die neueren Baugebiete bei den Hinzinger Ländern auszuweiten, weil es neue Erschließungen an der Kreisstraße gibt. Hier kann direkt auf die Kreisstraße ausgefahren werden. Darüber hinaus gibt es, so die Information in der jüngsten Gemeinderatssitzung, einen angrenzenden Verknüpfungsbereich, der nur über Gemeindestraßen zu erreichen ist.

Das Gremium stimmte der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen zu, ohne Bedenken gegen die Änderung zu äußern. Es wurde darauf hingewiesen, dass die straßenrechtliche Einstufung der Straßenabschnitte keine Auswirkung auf den Standort der Ortsschilder hat.

Der Gemeinderat beschäftigte sich zudem mit der Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einzelhäusern mit dazwischenliegender Garage auf einem Grundstück in Aindorf. Im Mittelpunkt stand die Lage des Standorts im Bereich des Überschwemmungsgebiets für ein hundertjährliges Hochwasser.

Durch den Neubau würde Überflutungsfläche verloren gehen. Daher soll das Vorhaben nach Ansicht des Gemeinderats zunächst mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes abgeklärt werden, was ganz im Sinne des Bauwerbers ist.

Außerdem war erneut ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Allerding Thema im Gemeinderat. Das Gremium war in einer der letzten Sitzungen mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden gewesen, hatte aber die Ausführung eines Dachüberstandes auf der Ostseite gemäß den Festlegungen der Gestaltungssatzung gefordert.

Landratsamt will keinen Überstand

Das Landratsamt teilte inzwischen mit, dass seine Bauabteilung das Fehlen des Dachüberstandes positiv sieht, da das dem Aussehen einer Hofstelle aus der Umgebung entspreche. Eine Mehrheit von sieben Räten stimmte für eine Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung.

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