Ringen um gerechte Abwassergebühren

von Redaktion

Regelwerk tritt in Rott 2020 in Kraft – Kritik: Teilversiegelte Flächen unberücksichtigt

Rott – Die „gesplittete Abwassergebühr“, welche nun auch die Gemeinde Rott zum 1. Januar 2020 einführen muss, bezeichnete Ex-Kämmerer Manfred Furch bei der Präsentation im Oktober 2018 als eine „gerechtere Gebühr“. Doch einige Rotter Bürger, darunter Jens Affeldt, sehen das beabsichtigte neue Regelwerk kritisch.

Zum Sachverhalt: Eine Gemeinde berechnet den Anwohnern in der Regel die Abwassergebühren – also Schmutzwasser – nach der Höhe des Frischwasser-Bezugs. In die Abwasserkanäle fließt jedoch auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen auf dem Grundstück ins Kanalnetz gelangt. Die Kosten für die Beseitigung dieses Wassers ist bereits in den Gebühren für den Frischwasser-Bezug eingepreist. Zur Entsorgung von Schmutzwasser unterhält die Gemeinde Kanalisation und Kläranlage, zur Entsorgung von Regenwasser bedarf es Stauraum-Kanäle und Regenrückhaltebecken.

Schmutz- und Regenwasser trennen

Beträgt nun der Kostenanteil für die Entsorgung des Regenwassers mehr als zwölf Prozent der Gesamtkosten zur Abwasserbeseitigung, wie das jetzt in der Gemeinde Rott der Fall ist, müssen laut Gesetz die Gebühren getrennt für Schmutz- und Regenwasser erhoben werden.

Nun hat ein Planungsbüro für jedes Grundstück ausgewiesen, welche Flächen versiegelt sind, von denen also Wasser in die Kanalisation fließt. Auf dieser Grundlage werden die einstigen gemeinsamen Gebühren ab 2020 getrennt ermittelt: Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach wie vor aus dem Frischwasserverbrauch. Diese jedoch wird niedriger um einen Anteil, der für die Beseitigung des Niederschlagwassers anfällt.

Grundsätzlich sei das Splitting also für die Gemeinde kostenneutral. Sie nehme nicht mehr Geld ein, sondern die Kommune habe, wie Bürgermeister Marinus Schaber betont, „nur einen enormen Mehraufwand an Planungskosten und Arbeit für die Verwaltung als Folge.“ Für die Verbraucher sei die neue Berechnung „gerechter“ in dem Sinn, dass Grundstückseigner, die über versiegelte Flächen viel Regenwasser in die Kanalisation leiten würden, entsprechend mehr an der Finanzierung der Entsorgung beteiligt würden. Verbraucher, die kein Regenwasser einleiten, zahlen nur für ihren Wasserverbrauch, so Schaber.

Durchlässigkeit einberechnen

Jens Affeldts Unmut richtet sich gegen die Intention des Planungsbüros, nur zwischen versiegelten und nicht versiegelten Flächen zu unterscheiden. Unberücksichtigt blieben dabei teilversiegelte Flächen wie Rasen- oder Splittfugenpflaster, lockerer Kies- oder Schotterbelag sowie Schotterrasen oder Rasengitter. Diese Formen von „durchlässigen“ Versiegelungen erkenne auch die Staatskanzlei an und schätze deren Regenwasser-Durchlässigkeit je nach Art von 40 (fester Kiesbelag) bis zu 85 Prozent (Rasengittersteine) ein. Würden diese Durchlässigkeiten einberechnet und dadurch Gebühren gespart, könnte das so manchen Grundstückseigentümer dazu bewegen, sein Pflaster gegen umweltfreundlichere Bodenbeläge auszutauschen, ist Affeldt überzeugt.

Bisher liegen

drei Einsprüche vor

Dazu merkt Bürgermeister Marinus Schaber an: „Das Planungsbüro hat empfohlen, diese Debatten zu vermeiden. Zum einen, weil man aus dem Streiten um tatsächliche Durchlässigkeiten nicht mehr herausfände und die Verwaltung personell überfordert würde.“ Zum anderen, weil die Summen unterm Strich geradezu „Peanuts“ seien, die durch mehr oder weniger durchlässige Bodenbeläge eingespart werden könnten. Hier spreche man bei Einfamilienhaus-Grundstücken von Summen unter 100 Euro jährlich, so der Bürgermeister.

Bei den bisherigen Veranstaltungen mit Grundstückseignern, so der Rotter Rathauschef, habe es nur drei Einsprüche gegeben. Zudem werde die entsprechende Satzung, welche die Details der neuen Berechnungen regle, erst im Spätherbst erstellt, diskutiert und beschlossen, bevor sie zum Jahresbeginn 2020 in Kraft trete.

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