Sondergebiet für Einzelhandel?

Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan Kragling im beschleunigten Verfahren zu ändern (27. Änderung). Durch die Änderung soll westlich des bestehenden Rewe-Marktes ein „Sondergebiet Einzelhandel/Drogeriemarkt“ festgesetzt werden. Bis einschließlich Montag, 9. September,

Montag, 20. April 2026

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