Sondergebiet für Einzelhandel?

von Redaktion

Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan Kragling im beschleunigten Verfahren zu ändern (27. Änderung). Durch die Änderung soll westlich des bestehenden Rewe-Marktes ein „Sondergebiet Einzelhandel/Drogeriemarkt“ festgesetzt werden. Bis einschließlich Montag, 9. September, kann sich die Öffentlichkeit in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09 im ersten Stock, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, zu der Planung äußern.

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