Griesstätt – Die letzte Sitzung vor der Sommerpause sorgte im Gemeinderat nicht mehr für Überraschungen. Dem Bauantrag zum teilweisen Ausbau eines Dachgeschosses in Raming für den Eigenbedarf wurde einstimmig entsprochen. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze gefordert. Diese müssen spätestens mit Aufnahme der Nutzung hergestellt und benutzbar sein. Einstimmig abgelehnt wurde allerdings der Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnräume zur gewerblichen Kurzzeitvermietung im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“. Da das Grundstück als Gewerbegebiet deklariert ist, wäre ohnehin weder allgemein noch ausnahmsweise eine solche Nutzungsänderung zulässig, wurde festgestellt.kr