Das Ordinariat will nur vermieten

von Redaktion

Gemeinderat Riedering Niedermoosener Kirchweg wird neu gewidmet

Riedering – Mit 13 zu vier Stimmen quer durch alle Fraktionen votierten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung für die Teileinziehung und Umwidmung des Kirch- und Kreuzwegs. Dieser Verwaltungsakt war notwendig geworden, da aufgrund der Errichtung des Hochwasserschutzdammes die bisherige Wegführung des beschränkt öffentlichen Weges „Niedermoosener Kirchweg“ geändert werden muss.

Bürgermeister Josef Häusler (Wählergemeinschaft Söllhuben) zeigte dazu die entsprechende Karte mit den Flurnummern und dem Weg, der an der Einmündung „Gögginger Straße“ beginnt und mit der Einmündung in die Straße „Am Kirchberg“ endet. Sobald der Hochwasserdamm amtlich vermessen wurde, ist die Widmung hinsichtlich endgültiger Flurnummern und Weglänge entsprechend anzupassen, so Häusler weiter. Baulastträger ist die Gemeinde Riedering.

Von Seiten des einen Anrainers, einer Familie, sei bereits die mündliche Zusage gekommen, auf der gesamten Länge der Gemeinde eine Dienstbarkeit für die halbe Breite zu geben.

Da es ein Kirch- und Kreuzweg ist, sollte die zweite Hälfte des Weges auf der Fläche der Pfarrpfründe Riedering sein. Er habe Kontakt mit dem Ordinariat aufgenommen und mittlerweile Antwort von Kirchenpfleger Heinrich Dhom bekommen. Darin heißt es: „… Eine Widmung kommt nicht in Frage … Das Ordinariat kann sich aber eine sogenannte Gestattungsvereinbarung gegen eine Aufwandsentschädigung vorstellen.“

Sebastian Niedermaier (Freie Wählergemeinschaft Riedering) hakte nach, wie man sich das praktisch vorzustellen habe. „Laufen die Leute dann querfeldein? Ist der Weg befestigt?“ Häusler erklärte, dass der Weg ein Fußweg sei, der mit einer Kiesschicht befestigt werde. Wenn der Weg nur zur Hälfte freigegeben werde, dann werde er eben weniger breit: „Es müssen ja auch nicht drei Leute nebeneinander gehen.“

Nach kurzer Debatte einigte sich das Gremium bei vier Gegenstimmen auf den Beschluss einer Teileinziehung und Neuwidmung des beschränkt öffentlichen Weges „Niedermoosener Kirchweg.“ Die Straßenbaulast soll dabei die Gemeinde tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach der Vermessung des Hochwasserdammes entsprechend anzupassen. elk

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