Angeklagter bewahrt Cannabis im Einmachglas auf

von Redaktion

22-jähriger Großkarolinenfelder legt Geständnis vor Gericht ab – Richter ordnet gemeinnützige Arbeit an

Großkarolinenfeld – Eineinhalb Jahre lang versorgte der inzwischen 22-jährige Angeklagte aus Großkarolinenfeld sich und seinen Cousin mit Cannabis. Die Hanfblüten bewahrte er in einem Einmachglas auf, das er in der Wohnung seiner Eltern untergebracht hatte. Jetzt steht er vor Gericht.

Von März 2016 bis September 2017, so der Cousin bei der Polizei, hätte er sich allmonatlich rund fünf Gramm bei dem Angeklagten abgeholt.

Der verteidigende Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel zeigte auf, dass die Hochrechnung der Polizei unzutreffend sein müsse. Er selbst kam auf eine bedeutend niedrigere Abgabemenge, sodass die juristisch wichtige „nicht geringe Menge“ keineswegs erreicht worden sei.

Das akzeptierte schließlich auch die Staatsanwaltschaft. Weil sich der junge Mann bereits im Vorfeld freiwillig in Therapiegespräche begeben hatte, war dessen Wille zur Abkehr von der Drogenszene durchaus erkennbar. Als auch noch der Cousin als Hauptbelastungszeuge nicht vor Gericht erschien, wurde das Geständnis des Angeklagten umso wertvoller. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger hielten eine Auflage von zehn Tagen gemeinnützige Arbeit sowie absolute Drogen-Abstinenz für ein gerechtes Strafmaß.Theo Auer

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