Anträge für Hausausbau sorgen für Klärungsbedarf

von Redaktion

Griesstätter Gemeinderat lässt Bebauungsplan Max-Stoll-Straße prüfen – Gremium spricht sich gegen „Schnellschuss“ aus

Griesstätt – Für größeren Klärungsbedarf sorgten in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zwei Anträge für ein Bauvorhaben in der Max-Stoll-Straße. Ein Bauwerber will das Dachgeschoss seines Gebäudes ausbauen und für eine zweite Wohneinheit an der Ostseite mit einem Anbau erweitern. Zudem soll der gesamte Bebauungsplan in diesem Bereich entsprechend geprüft und geändert werden.

Dass das eine nicht ohne das andere gesehen werden konnte, stellte sich in der Sitzung schnell heraus, weshalb der Antrag auf Vorbescheid für den Ausbau zurückgestellt wurde. Bis zu dessen Behandlung im Landratsamt soll aber parallel dazu mit einem Planungsbüro gesprochen werden, damit es bei einer möglichen Ablehnung nicht zu Zeitverlusten kommt, hieß es.

Minimal würde laut Antrag die Baufensterüberschreitung mit 0,64 Metern ausfallen, die Geschossflächenzahl nähme von 0,4 auf 0,43 zu, erklärte Brigitte Wieland von der Bauverwaltung in der Sitzung. Sie wies darauf hin, dass „im Bereich des schon in die Jahre gekommenen Bebauungsplanes in der Vergangenheit Befreiung für eine ganze Menge von Änderungen, ähnlich wie die vorliegende, bereits erteilt wurden“. Das Landratsamt habe bisher weder ein generelles Ja noch ein Nein signalisiert, es werde jedoch neu geprüft, wenn der Antrag auf Vorbescheid dort auf dem Tisch liege. Daraus ergebe sich dann auch, ob der Bebauungsplan geändert werden müsse.

Michael Kaiser (PFWG) sprach sich in diesem Zusammenhang für eine sofortige Neubearbeitung des Bebauungsplanes aus, „da ohnehin die in der Vergangenheit erfolgte Aufnahme von Flächen hier noch zu klären ist“. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung generell geprüft werden. Aus diesem Grund sehe er auch Handlungsbedarf durch die Gemeinde.

Dass bei einer generellen Überarbeitung des Bebauungsplanes die Gemeinde die Kosten übernehmen müsse, bei einer Einzelbefreiung aber der Bauwerber, sei zudem zu beachten, wurde festgehalten; aber auch eine mögliche Aufwertung der privaten Grundstücke und Gebäude zulasten der Kommune, wenn eine stärker verdichtete Bebauung generell möglich würde.

An einem Schnellschuss war aber keiner der Gemeinderäte interessiert, worauf die Frage von Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos) bezüglich der Einzelfallprüfung oder Änderung des gesamten Bebauungsplanes schließlich im Ratsbeschluss mündete, den Antrag auf Vorbescheid zurückzustellen. Damit verbunden wurde die Formulierung „Prüfung/Änderung“ aus dem ursprünglichen Antrag zum Bebauungsplan „Max-Stoll-Straße“ in „Antrag auf Prüfung des Bebauungsplanes“ umgewandelt. Diese soll nun zeitnah erfolgen. kr

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