Hotelgutscheine sorgen für Ärger

von Redaktion

Unzählige Internetseiten und Reiseportale versprechen heutzutage günstige Urlaube. Besonders preiswert sind die Buchungsangebote über Hotelgutscheine. Auch Karl Gruber aus Sulzbach am Main nahm ein derartiges Angebot wahr – und hat nun eine Menge Ärger.

Halfing – Auf dem Gutscheinportal „Bookadinoo“ kaufte Karl Gruber einen Hotelgutschein für zwei Personen für drei Übernachtungen im Hotel Kern in Halfing. Dort wollte er mit seiner Verwandtschaft aus dem Chiemgau ein Familientreffen organisieren.

Das gestaltet sich jedoch weitaus schwieriger als gedacht: Seit dem letzten Jahr versucht Gruber den Gutschein nun schon einzulösen, um im Zeitraum von Juni bis September vier Tage in Halfing zu verbringen. Im letzten wie auch diesem Jahr ohne Erfolg – das Hotel sei schon bis in den Oktober hinein ausgebucht. Möglicherweise, so hieß es, könne er dann buchen.

Potenzieller Gast

fühlt sich hingehalten

Für Gruber ist klar: das geht nicht mit rechten Dingen zu. Er fühlt sich hingehalten. Gerade, da der von ihm bereits bezahlte Gutschein nach drei Jahren verfällt.

Dem Hotel Kern, allen voran Geschäftsführer Lucas Binsteiner, ist das Problem altbekannt: „Wir haben mittlerweile einen ganzen Ordner voller Beschwerden und teilweise auch Drohungen“, sagt er. Grund dafür sei, dass viele Gutscheinbesitzer auf ihre Wunschtermine pochten, die das Hotel so nicht erfüllen könne.

Der Gutschein gilt jedoch „nach Verfügbarkeit des Hotels“. Das bedeutet: nur bei freien Zimmern. Gerade in der Hauptsaison von Juni bis August sei das Einlösen eines Gutscheins in dem kleinen Hotel mit 36 Zimmern nur schwer möglich. Ab Mai, so Binsteiner, sei das Hotel bereits bis in den August voll belegt.

Wie er erklärt, arbeitet das Hotel mit vielen Busunternehmen zusammen – mit entsprechenden Verträgen. Für die Gäste dieser Reisebusse müsse er die richtige Anzahl Zimmer freihalten, sonst drohten hohe Vertragsstrafen. Ein Risiko, dass Binsteiner nicht eingehen will. Lieber hält er ein Zimmer zu viel frei.

Gutschein-Gäste zahlen am wenigsten

Wer mit Gutschein eincheckt, gehöre außerdem zu den Gästen, die am wenigsten bezahlen, denn ursprünglich seien die Gutscheine eine reine Werbemaßnahme gewesen. Durch die niedrigen Preise sollten eigentlich neue Gäste angeworben werden. Mittlerweile sorgen die Coupons aber hauptsächlich für Ärger: „Ab Juli habe ich Angst vor Anfragen“, sagt Binsteiner. „Es ist wirklich schlimm.“

Deshalb stehe er auch in Kontakt mit den Betreibern der Plattform Bookadinoo sowie dem Hotel- und Gaststättenverband für eine Rechtsberatung.

Karl Gruber hätte heuer bereits zweimal angefragt – für das Hotel nicht frühzeitig genug. Die Alternativen, die ihm für Oktober angeboten worden wären, habe er abgelehnt. „Wir haben jetzt schon Buchungsanfragen über Gutscheine für Wunschtermine 2020“, sagt Binsteiner. Es käme auf eine frühzeitige Anfrage an. Aktuell seien beispielsweise drei Zimmer durch Gäste belegt, die mit Gutschein gebucht hatten.

Auch nur dann gibt es für das Hotel Kern das Geld, das für die Gutscheine bezahlt worden ist. Erst durch den Nachweis, dass ein Gutschein eingelöst wurde, geht der Betrag von Bookadinoo an das Hotel.

Ivar Mensink, Geschäftsführer von Bookadinoo, arbeitet schon lange eigentlich erfolgreich mit dem Hotel Kern zusammen. Er weiß auch: Das Hotel hat immer ein Kontingent für Gutscheinkunden zur Verfügung – kann dieses aber nicht immer aufstocken. Wenn es ausgeschöpft ist, muss der Kunde mit einer Absage rechnen.

Keine Gäste

zweiter Klasse

Deshalb seien Gutscheinkunden aber keine Gäste zweiter Klasse, betont er. Die einzige Einschränkung: der Kunde müsse frühzeitig planen, bei zu spontanen Buchungsanfragen käme es durchaus vor, dass der Gutschein nicht eingelöst werden kann.

Falls alles schief läuft und der Kunde den Gutschein innerhalb der drei Jahre nicht einlöst, bleibt er nicht auf dem wertlosen Gutschein sitzen, erklärt Mensink. Zwar verfiele die Leistung des Gutscheins nach diesem Zeitraum, der Geldwert bleibe aber erhalten. Der Gutschein könne dann auf eine Buchung im jeweiligen Hotel angerechnet werden.

Die meisten Kunden hätten ohnehin keine großen Probleme, die Gutscheine einzulösen. Treten doch einmal Probleme auf, könne sich der Kunde jederzeit an das Portal wenden. Dann werde auch genau erklärt, wie die Gutscheine funktionieren und nach Lösungen gesucht.

So auch in einer Mail an Karl Gruber: Martin Tillmanns, ebenfalls Geschäftsführer des Portals, betont hier, dass „Reisegutscheine immer für Überkapazitäten eingesetzt werden“.

Einfach nur Urlaub

mit der Familie

Gleichzeitig bot Tillmanns Gruber an, mit dem Hotel Kern Kontakt aufzunehmen und zu arrangieren, dass Gruber gegen Aufpreis auf den Gutschein ein teureres Zimmer des Hotels beziehen könne. Eine Lösung, mit der sich Gruber nicht anfreunden konnte – er möchte einfach nur den Gutschein einlösen und einen kurzen Urlaub mit seiner Verwandtschaft im sommerlichen Chiemgau verbringen.

Aufgrund der Probleme für beide Seiten bietet das Hotel Kern seit 1. Januar 2019 keine Gutscheine mehr an – bereits bezahlte Coupons müssen aber noch abgearbeitet werden und werden das Hotel voraussichtlich noch die nächsten drei Jahre beschäftigen.

Gruber nicht. Seine ersten Erfahrungen mit Hotelgutscheinen waren positiv, aber nun reicht es ihm. Er will nicht mehr.

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