Kiefersfelden – Der Angeklagte, ein Diplom-Soziologe, war als Contergan-Geschädigter durch die Entschädigungsrente der Contergan-Siftung finanziell eigentlich gut gestellt. Das genoss mit ihm auch seine Ehefrau: Gemeinsam lebte das Paar in einer großzügigen Wohnung, unternahm ausgiebige Reisen und gönnte sich allerlei Annehmlichkeiten. Beide hatten ständig auf großem, hin und wieder auch auf zu großem Fuß gelebt. Doch nicht immer hatten sie dabei konform mit dem Gesetz gehandelt. Davon zeugt eine Reihe von Vorstrafen, die immer mit Betrug zu tun hatten.
Wirklich schwierig aber wurde die Situation, als der Mann Trennungsabsichten erkennen ließ. Seine Frau verlangte in der Folge von ihm eine Eigentumswohnung zu ihrer Altersabsicherung. Offensichtlich überschätzte sie dabei aber die finanziellen Möglichkeiten ihres Mannes.
Der aber wollte offensichtlich auch keinen Ärger mit seiner Frau – und täuschte einen Immobilienkauf vor.
Für einen Kredit – den er unter den gegebenen Umständen ohnehin nicht hätte bekommen können – fälschte er Bestätigungen über einen fingierten Kontostand. Daraufhin wurde für seine Noch-Ehefrau ein Kredit zum Wohnungserwerb bewilligt, der jedoch niemals ausbezahlt wurde. Der notwendige Nachweis einer entsprechenden Bonität konnte nämlich nicht erbracht werden.
In ihrer Wut erstattete die Noch-Ehefrau Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann. Bei der Polizei ging eine 100 Seiten umfassende handschriftliche Anzeige ein. Diese Frau wollte ihren Mann tatsächlich hinter Gittern sehen.
Der Sachbearbeiter der Polizei berichtete, dass diese Anschuldigungen zum größten Teil kurios, verjährt, belanglos, aber in jedem Fall von größtem Strafverfolgungsinteresse getragen waren. „Das war für mich ganz deutlich vor allem ein Rosenkrieg.“
Dem Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Pfaff bestätigte er, dass es umgekehrt keine Angriffe des Angeklagten gegen seine Ehefrau gegeben habe.
Unterm Strich blieb lediglich der Vorwurf, dass seine Noch-Gattin zur Rückabwicklung des Kreditantrages bei der Bank wohl einige Dutzend Euro aufbringen musste und dies damit einen Betrugsschaden hervorgerufen hatte.
Das Verfahren wäre aus strafrechtlicher Sicht wohl eingestellt worden, hätte es die neun Einträge wegen Betruges im Strafregister nicht gegeben und wäre das Ganze nicht noch unter offener Bewährung aus einer Vorstrafe geschehen.
Der Staatsanwalt setzte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen fest. Der Verteidiger blieb in seiner Beurteilung bei unter 90 Tagessätzen. Das Gericht schließlich verhängte gegen den Angeklagten 120 Tagessätze zu je 30 Euro. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.