Obing – Das Vorhaben eines Antragstellers aus Großbergham, einen Teil der landwirtschaftlichen Gebäude seines Hofes und das Dachgeschoss des Wohnhauses abzubrechen und neu aufzubauen, sodass in dem Gebäude insgesamt vier Wohnungen entstehen, wurde vom Gemeinderat Obing einstimmig positiv beurteilt. Das Gremium beschloss, die erforderliche Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten. Die Begrenzung auf vier Wohneinheiten sollte im geänderten Bebauungsplan festgehalten werden. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die Möglichkeit, mit der Aufstockung ein drittes Vollgeschoss entstehen zu lassen, nur für die großen alten Hofgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt.igr