Amerang –Eigentlich war alles in trockenen Tüchern: Der Gemeinderat hatte sich im Mai für die Änderung des Bebauungsplans Kirchensur „Schnaitseer Straße“ im vereinfachten Verfahren ausgesprochen und nun entsprechend die Einleitung beschlossen. Der gebilligte Planentwurf wurde öffentlich ausgelegt; das Straßenbauamt monierte den Abstand der geplanten Bebauung zur B304, der sei zu gering.
In die Entwicklung des Bebauungsplans in seiner ursprünglichen Fassung war laut Bürgermeister August Voit von Beginn an auch das Straßenbauamt involviert. Der nicht eingehaltene Mindestabstand des Planungsbereichs zur Bundesstraße war zu diesem Zeitpunkt wohl kein Thema, denn von behördlicher Seite gab es damals keine Bedenken, so der Bürgermeister.
Knackpunkt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans, der außerhalb des festgelegten Bereichs der Ortsdurchfahrt liegt. Hier ist ein Mindestabstand der geplanten Bebauung von 20 Metern gefordert. Der wird jedoch durch die aktuelle Baugrenze nicht eingehalten. Allerdings stimmte das Straßenbauamt in seiner Stellungnahme bereits vorab einer Verringerung des Abstands auf 15 Meter zu.
Für die derzeitige Planung reicht das jedoch nicht aus, denn die vorgesehene Baugrenze weist nur einen Abstand von etwa 8,50 Metern zur Bundesstraße auf, wie in der Sitzung nochmals deutlich wurde.
Aus Sicht der Bauverwaltung der Gemeinde sind hier die Festlegungen des Bundesfernstraßengesetzes anzuwenden. Demnach brauche es für die Errichtung baulicher Anlagen im Abstand von weniger als 20 Metern der Genehmigung der Straßenbaubehörde. Der Abstand der überbaubaren Flächen zur Bundesstraße sei aber im Erweiterungsbereich der gültigen Urfassung des Bebauungsplans unverändert. In diesem Verfahren sei seitens der Behörden keine Stellungnahme abgegeben worden. Deshalb habe sich für die Gemeinde beim Satzungsbeschluss die Problematik des Mindestabstands nicht gestellt, hieß es weiter.
Aus gemeindlicher Sicht ist die Nähe des Bauvorhabens zur Bundesstraße durchaus vertretbar. Aufgrund des Streckenverlaufs und der Geländeverhältnisse ließen sich keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass die Unterschreitung des Mindestabstands eine Gefährdung der Sicherheit oder der Leichtigkeit des Verkehrs zur Folge haben könne.
Zweiter Bürgermeister Konrad Linner (SPD) betonte, dass das Gremium bei der Beschlussfassung mit der Nähe der Bebauung bewusst auf den Effekt desOrtsdurchfahrtscharakters gesetzt habe. Zudem gebe es seit Längerem Bemühungen, das Ortsschild weiter nach außen zu versetzen. Laut Verwaltung sind der Gemeinde keine geplanten Straßenausbaumaßnahmen in diesem Bereich bekannt, die durch die Bebauung beeinträchtigt werden könnten.
Darüber hinaus wies die Behörde darauf hin, dass über die Einmündung der Schnaitseer Straße hinaus keine zusätzlichen Zufahrten angelegt werden dürften. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B304/ Schnaitseer Straße sei zu beobachten und gegebenenfalls anzupassen. Zudem seien die Festsetzungen für die Sichtfelder der Einmündung in die B304 zu beachten.
Laut Behörde dürfen der Bundesstraße keine Abwässer aus den Grundstücken zugeführt werden. Der Geltungsbereich liege im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen. Hierzu könnten Forderungen auf Erstattung von Kosten für Lärmsanierungsmaßnahmen nicht geltend gemacht werden. Ein entsprechender Hinweis sollte in die Satzung aufgenommen werden.
Keine erneute Auslegung nötig
Der Gemeinderat nahm die Einwendungen zur Kenntnis und stellte dazu fest, dass die Planung keine zusätzlichen Zufahrten in die B304 vorsieht und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Einmündung durch die Planung signifikant beeinträchtigt würde. Die übrigen Punkte seien bereits berücksichtigt. Entsprechende Hinweise würden im Satzungsentwurf ergänzt. Dabei handele es sich um Klarstellungen der bisherigen Ausführungen, die nicht als Änderung der Planung zu bewerten sind. Daher ist aus Sicht der Gemeinde keine erneute Auslegung durchzuführen.