Söchtenau/Vogtareuth/Halfing – Die Abkochverfügung für das Trinkwasser der Wasserversorgungsgenossenschaft Söchtenau ist nun aufgehoben. Nachdem mittlerweile die Chlorung alle Teile des Trinkwassernetzes erreicht hat, ist das Abkochgebot nicht mehr notwendig. Das Leitungsnetz wird weiterhin gechlort. In der Gemeinde Söchtenau betrifft es die Orte Söchtenau, Haid, Hayng, Unterthal, Heumühl, Schürfmühl, Furtmühl, Esbaum, Berg, Teile von Lampersberg, Wilperting, Stucksdorf, Stetten, Dingbuch. In der Gemeinde Halfing betroffen sind die Orte Mühldorf, Egg und Brüningsau. In der Gemeinde Vogtareuth betrifft es die Orte Straßkirchen, Hölking, Rackerting, Reipersberg, Entmoos, Forst und Wall. Aktuelle Informationen auf www.wasser-soechtenau.de.